Die Berufung beim Landgericht ist auf den 23.5.2019 terminiert

Der Prozess, den die IHK gegen ein Mitglied der Vollversammlung seit 2016 führt, ist auf den 23.5.19 verschoben worden.

Der Leserbrief wurde am 17.1.2016 veröffentlicht. Wir sind jetzt im vierten Jahr. Es geht um eine zweifelhaft begründete Forderung von € 887,03. In der ersten Instanz hat die IHK verloren.

Die IHK beklagt ständig, dass die Verwaltung überlastet ist und der Rechtsweg oft zu lange dauert. Die IHK wirbt für Mediation und vermittelt diese. Allerdings nicht in eigener Sache.

In diesem Fall beschäftigt die IHK-Leitung nicht nur das Amtsgericht sondern nunmehr auch drei Richter am Landgericht. Wohlgemerkt, mit einer Lappalie. Wegen einer vom Hauptgeschäftsführer höchstpersönlich empfundenen Verletzung seines Ehrempfindens.

Derartiges im Zivilrecht müsste jeder, d.h. hier der Hauptgeschäftsführer, selber ausfechten. Die Kosten des Verfahrens – selbst wenn die IHK gewinnen würde – tragen die Beitragszahler, denn die Zeithonorare der IHK-Anwälte von bisher über € 16.000 muss die IHK selber zahlen.

Als zwangsweise verpflichteter IHK-Beitragszahler empfinde ich das auch in Bezug auf die Kosten unverhältnismäßig und somit ein Missbrauch öffentlicher Gelder., d.h. auch meiner Beiträge.