IHKVV: Wahlergebnis 2012

IHK-Berlin verliert Prozess in Sachen Wahlveröffentlichung

Die Zeiten ändern sich  (Stand 5.8.13)

(wenngleich das Verwaltungsgericht mitwirken musste)

Auch anderen Mitgliedern der IHK kommt das Demokratieverständnis der IHK-Administration seltsam vor. Es gab mehrere Einsprüche – mir sind drei bekannt – die eine vollständige Veröffentlichung der Wahlergebnisse forderten. Diese wurden zuerst vom Wahlausschuss zurück gewiesen. In der zweiten Instanz dann kostenpflichtig erneut vom Wahlausschuss, der sich die Zurückweisung von der Vollversammlung bestätigen ließ. Dieses Procedere dauerte rund ein Jahr.

Interessant dabei, dass der Wahlausschuss die IHK veranlasste, die renommierte Berliner Anwaltskanzlei Raue mit einem kostspieligen Gutachten zu beauftragen, um die Zurückweisung zu begründen. Ausführlich wurde z.B. darin argumentiert, dass meine empfangsbestätigte Email nicht den Erfordernissen einer vermeintlich notwendigen Zustellung entsprach. Alter Verwaltungsgrundsatz: Lieber als Formfehrler zurückweisen, als sich mit Inhalten auseinander zu setzen.

Soweit es meinen Einspruch betraf, hatte ich zuvor angeboten, das Verfahren im Rahmen einer Mediation zu beenden, weil die Wahlergebnisse aus anderer Quelle vollständig durchgesickert waren und daher schon öffentlich, hat man diese Kosten nicht gescheut.

Mediation ist einVerfahren, das die IHK öffentlich bewirbt. Hier hatte ich es angeboten. Es wurde abgelehnt. Man war sich seiner Sache sehr sicher.

Ein IHK-Mitgliedsunternehmen hat daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben.

Per Urteil vom 15.5.2013wurde die IHK-Berlin verpflichtet, der Klägerin nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz das Wahlergebnis vollständig mitzuteilen. In der lesenswerten Begründung wurden alle Argumente der IHK zurück gewiesen. Das Urteil entsprach vollständig den Auffassungen derjenigen, die zuvor Einspruch erhoben, bzw. geklagt hatten.

Da bisher die IHK es nicht für notwendig erachtete, die Öffentlichkeit über diesen Vorfall zu informieren, nachfolgend die Urteilsbegründung(VG 2 K 8.13).

Für Interessierte noch einige Zusatzinformationen:

Es begann damit, dass ich in der vorigen Vollversammlungsperiode den Antrag stellte, zukünftig das komplette Wahlergebnis zu veröffentlichen.

Etwa ein Viertel der Anwesenden teilte meine Meinung in der Abstimmung. Die Mehrheit hob die Hand, als der Präsident vorschlug, alles so zu belassen wie in früheren Wahlen.

Bemerkenswert daran ist, dass nicht die Kandidaten für die nächste Wahl darüber entschieden, sondern Mitglieder einer halb besetzen Vollversammlung, von denen viele nicht mehr kandidierten. Darum habe ich in der neuen Vollversammlung am 5.9.2012 erneut den Antraggestellt, der aber auf Empfehlung des Justitziars nicht befürwortet wurde. Er argumentierte, dass damit Persönlichkeitsrechte der Verlierer tangiert würden.

Nach der IHK-Wahl erhoben andere und ich Einspruch, da ich der Auffassung war, die IHK sei zu einer Veröffentlichung des gesamten Wahlergebnis aus demokratischen Grundsätzen heraus verpflichtet.

Der Wahlausschuss setzte sich aus drei Personen zusammen. Der Vorsitzende, ein im Ruhestand befindlicher Bankvorstand, war ein früheres Mitglied der Vollversammlung. Ein anderes Ausschussmitglied war zuvor Abteilungsleiterin in der Berliner IHK und dann Geschäftsführerin eines Unternehmens, an dem die IHK-Berlin im Aufsichtsrat sitzt und der Dritte Ausschussmitglied im DIHK. Es soll keine Unterstellung sein, aber eine gewisse Nähe zu IHK-Administration lässt sich vermuten.

Maßgeblich involviert in die Zurückweisung der Wahleinsprüche war der Justiziar der Berliner IHK. Die IHK hat auch die Kostennote für die Zurückweisung der Widersprüche geschrieben – jeweils moderate 25,- Euro.

Übrigens: Ich habe diese Gebühr nicht bezahlt. Inzwischen sind es mit Mahngebühren bereits 35 Euro. Es wird sich zeigen, ob die IHK diesen Betragzwangsweise eintreiben wird. Immerhin geht es darum, dass mein Einspruch von der IHK zuvor zurück gewiesen wurde, obwohl ein späteres Urteil in einer anderen Sache meine Argumente bestätigte.

Die Zeiten ändern sich. Das Sein verändert das Bewusstsein.

Es wird vor der nächsten Wahl eine neue Wahlordnung geben. Wahrscheinlich wird man dem Trend der Zeit und der Rechtssprechung folgen und Wahlergebnisse zukünftig so veröffentlichen, wie es die FDGO (freiheitliche demokratische Grundordnung) erwarten lässt.Eine Arbeitsgruppe arbeitet schon daran.

starker Vertrauensbeweis

Nach einer Wahl sollte die Veröffentlichung des ausführlichen Ergebnisses eine Selbstverständlichkeit sein. Insbesondere dann, wenn ca. 270.000 Pflichtmitglieder einer öffentlich rechtlichen Körperschaft zur Wahl ihres „Parlaments“ aufgefordert waren.

Es laufen gegenwärtig noch einige Beschwerden gegen die von der Berliner IHK  praktizierte Feststellung des Wahlergebnisses, nämlich nur die Namen der Gewählten in alphabetischer Reihenfolge in den Wahlgruppen zu benennen.  Erwähnenswert dabei ist es, dass über diese Einsprüche in der ersten Instanz ein von der Vollversammlung eingesetzter Wahlausschuss entscheidet und in der zweiten die Vollversammlung, in deren Reihen wiederum der Wahlausschuss vertreten ist.

Wer dennoch schon jetzt genauer wissen möchte, der Bundesverband für freie Kammern (bffk.de) hat ein Wahlergebnis recherchiert  und es auf seiner Webseite veröffentlicht:

https://www.bffk.de/aktuelles/ihk-berlin-hier-sind-die-wahlergebnisse.html

Dennoch, es ist die Pflicht der Berliner IHK, die Wahlergebnisse zu veröffentlichen. Dort liegen auch die nachprüfbaren Stimmen.

Interessant ist es, wie der „starke Vertrauensbeweis“(Dr. Schweitzer im Tagesspiegel) der Berliner Wirtschaft zu seinem Präsidenten entstanden ist. Der Öffentlichkeit werden 88% Zustimmung mitgeteilt.

Die Wahlgruppe Versorgung und Entsorgung hatte

1.972 erreichte Wahlberechtigte.

188 schickten einen gültigen Wahlbrief zurück.

94,genau die Hälfte davon,  kreuzten auch den Namen des IHK-Präsidenten an. 

Das sind 4,8% der Wahlberechtigten seiner Wahlgruppe.

Geneigte Leser mögen selber beurteilen, ob so ein starker Vertrauensbeweis definiert werden kann.

Nicht zu wählen ist auch eine Form der Abstimmung. Insgesamt sind es ca. 95% der ca. 270.000 zwangsweise der Berliner IHK angehörigen Unternehmen, die nicht gewählt haben. Nähe zur Berliner Wirtschaft und ein Vertrauensbeweis der Basis  sieht anders aus.

Hilfe durch Kooptation, d.h. Zuwahl durch die Vollversammlung

Übrigens: die 88% Zustimmung in der Vollversammlung entstand durch ein bisher unübliches Verfahren. In der konstituierenden Sitzung wurden unmittelbar vor seiner Wahl weitere 12 – dann wahlberechtigte – Mitglieder in die Vollversammlung kooptiert. Diese 12 Kooptierten wurden zuvor vom noch amtierenden und danach gewählten Präsidenten persönlich der Vollversammlung angedient und in offener Abstimmung gewählt.

Aber das ist eine andere Geschichte, auf die noch einzugehen sein wird.