IHKVV: Vorwort

aktuell: für fremdes Geld…. ein bizarrer Prozess der IHK gegen ein Mitglied der Vollversammlung

Die IHK hat am 17.1.18 den Prozess verloren.  Vertreten durch die renommierte Berliner Anwaltkanzlei Raue und bezahlt nach Stundensätzen und auch nach vorab ausdrücklichen Hinweisen, dass die IHK nicht aktiv legitimiert sei, diese Klage zu führen, bestand die IHK-Führung auf diesen Prozess. Für fremdes Geld ist halt nichts zu teuer.

Die Kosten tragen die IHK-Beitragszahler. Bisher waren es mehr als € 15.000, denn die IHK bezahlt ihre Anwälte nach Zeithonorar, kann aber bei der Gegenseite nur nach der Gebührenordnung abrechnen.

Die IHK hat Berufung eingelegt. Der Prozess vor dem Landgericht ist Ende August terminiert. Wohlgemerkt: die IHK kann nur maximal € 887 von Herrn Janßen einklagen. Sie investierte aber breits mindestens € 15.000, um einen kritischen Mandatsträger zu demütigen.

Wörtliche Begründung des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers Irrgang zur Notwendigkeit der Berufung:

…dass  die (bisher nur behauptete ! ) Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes auch für den Verletzer nicht ohne finanzielle Folgen bleiben.

Es geht es hier nur um die privat empfundene Persönlichkeitsempfindung vom Hauptgeschäftsführer Eder, für welche die IHK mit einem signifikanten Betrag aus Zwangsbeiträgen streitet.  Nach meiner Auffassung müsste er das mit eigenen Finanzmitteln machen.

Sollte die IHK abermals verlieren, ist ein signifikanter fünfstelliger Betrag aus steuerähnlichem Geld vergeudet. Nach meiner Rechtsauffassung empfinde ich das als Amtsmissbrauch. Dabei sollte auch der Straftatbestand der Untreue geprüft werden.

Die Rolle der neuen Vollversammlung ist bemerkenswert. Alle Mitglieder wurden von mir angeschrieben und über diese unwürdige Klagefortsetzung informiert.  Ich bat sie und auch die Präsidentin, diesen Vorgang auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Herr Irrgang, schrieb daraufhin an alle, dass dieses nicht erforderlich sei, weil die alte Vollversammlung beschlossen hatte, die € 887 einzufordern. Die Mitglieder der Vollversammlung akzeptierten das stillschweigend.

Interessant ist die Auffassung der Rechtsaufsicht (hier) auf meine Beschwerde. Es wird argumentiert, dass bei diesen Beträgen – gering im Vergleich zum Gesamthaushalt der IHK !!! – die Vollversammlung nicht konsultiert werden muss. Weiterhin wird argumentiert im Namen der Sentatorin Pop: „Der Beklagte sei zahlungsunwillig (…) das Gericht kommt lediglich zu einer abweichenden rechtlichen Wirkung.“ Man kann den Eindruck gewinnen: Die Senatorin beaufsichtigt nicht objektiv. Vielmehr hat es den Anschein der Kameraderie zur IHK-Führung. Man kennt sich in dieser Ebene persönlich – auch durch gemeinsame Dienstreisen und Podiumsdiskussionen – sehr gut.  Dass ein Gericht die Klage abgewiesen hat, wird als Fehlentscheidung abgetan.

 

Link zum Schreiben an den Landesrechnungshof    (vom 4.Juni 2018)

Link zum Urteil    (IHK hat den Prozess verloren)

Link: meine Kommentierung

Link:  die Vorgeschichte (wie kam es zum Prozess?)

Link: Mail 14/16 Feb 2018 an VV-Mitglieder und Replik IHK GF (IHK geht in die Berufung ohne Konsultierung der Vollversammlung)

Link: Offener Brief an die Präsidentin der Berliner IHK vom 26.2.2018

Bis heute, 15.6.18, gab es keinerlei Empfangsbestätigung.

Link: Beschwerde an die Rechtsaufsicht, Senatorin Ramona Pop

Link: Antwort der Rechtsaufsicht vom 03. April 2018

Sie können mir gern eine – auch kritische – Mail schreiben:

ed@ihkvv.de

Datenschutz ist von mir gewährleistet.

Sind Sie IHK-Zwangsmitglied und haben sich eine Meinung gebildet?

Dann schreiben Sie der IHK-Präsidentin:

beatrice.kramm@ihk.berlin.de

 

 

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Vorwort zu diesem Webauftritt

Jeder, der ein Handelsgewerbe anmeldet oder eine GmbH einträgt ist sofort und zwangsweise Mitglied der IHK und beitragspflichtig. Auch die Eckkneipe, der Obsthändler, die Frühstückspension und auch die ruhende GmbH.

Gründer und Kleinstgewerbetreibende können von der Beitragspflicht befreit werden, wenn der Gewerbeertrag unter 5200 Euro p.a. liegt. Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist zahlt immer unabhängig vom Ertrag oder aktiver Geschäftstätigkeit mindestens den Grundbeitrag von z.Z. 80 €.

(Durch Beschluss der Vollversammlung wurde der Jahresmindestbeitrag aufgrund hoher Beitragseinnahmen im Jahr 2013 von 100 € auf 80 € gesenkt. Auch die vom Gewerbeertrag abhängige Umlage wurde gesenkt.)

Nachtrag: Mitgliedsbeiträge und Gebühren der vergangenen Jahre haben der IHK zu großer Liquidtät verholfen. Nunmehr müssen die Reserven auf ein rechtlich zulässiges Maß gemindert werden.  Eine erneute Senkung der Beiträge um ca. 20% kündigte der Präsidentin am 12.1.18 beim Neujahrsempfang an.

Der IHK sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben übertragen, z.B. Ausbildung und Erstellung von Ursprungsbescheinigungen für den Export oder auch das Sachverständigenwesen. Das Gesetz sieht vor, dass die IHK durch eine von ihren Mitgliedern geheim gewählte Vollversammlung kontrolliert wird.  Die Vollversammlung ist das „Parlament der IHK“ und entscheidet über Haushalt, Hauptgeschäftsführung und billigt wirtschaftspolitische Stellungnahmen. Sozialpolitische und arbeitsrechtliche Stellungnahmen sind ausdrücklich per Gesetz keine IHK-Aufgabe.

2007 kandierte ich für die Branchengruppe Personenverkehr und erhielt gegen fünf weitere Mitbewerber mit 48% der Stimmen das einzige Mandat meiner Gruppe. Das war für mich Auftrag, und ich bemühte mich, aktiv im „Parlament IHK-Vollversammlung“ mitzuarbeiten.

2012 kandidierte ich erneut. In meiner Wahlgruppe wurden die Taxenunternehmer eingegliedert, die nunmehr zahlenmäßig (IHK-Mitgliedsunternehmen) die Gruppe dominierten. Es gab 5 Kandidaten für 2 Mandate. Ich erreichte Platz 2 und war damit wieder Mitglied der Vollversammlung.

Zur Wahl 2017 wurden Untergruppen eingerichtet. Meiner Untergruppe „Tourismuswirtschaft“ wurde ein Platz in der Vollversammlung zugeteilt.  Wir waren vier Bewerber.  Ich kam erneut auf Platz 2, was aber nicht für den erneuten Eintritt in die Vollversammlung reichte, sondern nur zum ersten Nachrückerplatz in meiner Wahlgruppe.

Mein Versuch „Mitarbeit“ war dem „System IHK“ nicht genehm. In der Vollversammlung war es bisher üblich, auf Beschlussvorlagen des Präsidiums mit überwältigender Zustimmung zu reagieren. Anträge aus dem Plenum hatten nur eine Chance, wenn das Präsidium sie befürwortete. Es gibt aber vieles, was am System IHK-Berlin nicht mehr zeitgemäß ist. Inzwischen hatte sich auch in der Vollversammlung eine kleine kritischer Mitglieder zusammengefunden, die sich als „pro-KMU“ empfanden.  Leider gelang uns nicht, mit der Hauptgeschäftsführung und dem Präsidium in einen Dialog zu treten. Zunehmende Ignoranz machte daher diese Kommunikationsform per Internet notwendig.

Eine Willensbildung in der Vollversammlung, die nicht aus dem Präsidium oder der IHK-Leitung kommt, ist offensichtlich suspekt und wird ausdrücklich blockiert. Das ist nachfolgend zu entnehmen:

Die Vollversammlung lehnte am 23.6.2010 meinen Beschlussantrag ab: „Vollversammlungsmitglieder, die sich schriftlich an alle anderen wenden möchten, können eine entsprechende E-Mail an die IHK-Geschäftsleitung übermitteln, die diese dann unkommentiert an alle interessierten Vollversammlungsmitglieder per E-Mail Rundsendung weiterleitet.“

Auf diesen abgelehnten Beschluss bezieht sich die Hauptgeschäftsführung, als sie meine Antragsbegründungen im September 2010 und Januar 2011 nicht an die Mitglieder der Vollversammlung übermittelten und sich auch weigerte, meine Hinweise auf das Urteil vom BverwG, die für den Beschluss „Themenschwerpunkte 2011“ relevant waren, weiterzuleiten.

Eine Parlamentsleitung, die den Austausch von Standpunkten verweigert, behindert eine demokratische parlamentarische Arbeit. Der zu Beginn der Legislaturperiode erstellte Emailverteiler von Interessierten ist inzwischen nahezu wertlos, da ein großer Teil der Adressen nicht mehr erreichbar sind, bzw. die Adressaten ausschieden. Ein Präsidiumsmitglied und eine weitere Dame („da sie für solchen Quatsch keine Zeit hat“) wünschten zudem ausdrücklich, aus dem Verteiler gestrichen zu werden.

Man beachte, ein Präsidiumsmitglied verweigert sich ausdrücklich, Anregungen aus dem Plenum zur Kenntnis zu nehmen.

Nachtrag: Seit Beginn der Legislaturperiode 2012 gibt es ein freiwilliges Emailverzeichnis der Vollversammlungsmitglieder. Diese Liste wird auf meine Anregung nunmehr von Zeit zu Zeit durch die IHK aktualisiert. Allerdings haben sich mit Ausnahme des ehenmaligen Präsidenten Eric Schweitzer keine weiteren Präsidiumsmitglieder dort eingetragen. Auch nicht die neue Präsidentin, Frau Dr. Kramm.  (Stand März 2016)

Da es mir anders nicht möglich ist, andere Vollversammlungsmitglieder und auch interessierte IHK-Mitglieder hinsichtlich IHK-Themen zu erreichen, habe ich diese Internetpräsenz aufgebaut. Hier kann sich freiwillig jedermann informieren, wie ich die Berliner IHK-Vollversammlung erlebe. Auch mag es ein interessanter Vergleich für diejenigen sein, die in den anderen deutschen 79 IHKn Insider oder Mitglieder sind.

Meine Ausführungen richten sich nicht gegen Personen. Im Gegenteil, meist strahlen diese Energie aus, sind gewinnend im Auftreten und überzeugend in ihrer Rhetorik.  Aber wir haben verschiedene Standpunkte und sehen dieses IHK-System aus völlig unterschiedlichen Blickwinkeln. Das Establishment hingegen glaubt eine unantastbare Macht über dieses System zu haben und will über Grundsatzfragen nicht diskutieren. Nicht auf dem Schirm haben sie, dass es das neue Kommunikationsmedium Internet gibt.

Meine Kritik richtet sich ausschließlich gegen das gegenwärtige „System IHK-Berlin“. Ich bin ein Teil desselben geworden, ohne micht vereinnahmen zu lassen.  Ich weiß und es ist belegbar, dass viele meiner Reisebürokollegen, die mich wählten, dieses System so nicht wollen. Daher sehe ich es als Mandat, meine Brancheninteressen zu vertreten.

Arroganz, angemaßte und manipulierte Macht erweckt beim aufgeklärten Bürger Wut und Mut. Wir sehen gegenwärtig in allen Bereichen dieser Welt – sei in Nahost, bei Ministereitelkeiten, bei Volksbegehren in Stuttgart und Berlin – dass auf manipulierte Macht gestützte Strukturen nicht mehr akzeptiert werden. Sie werden aufgebrochen durch Transparenzmöglichkeiten und durch moderne Technologien in der Kommunikation. Die bisherige „schweigende Mehrheit“ hat durch Facebook, Twitter und Blogs (s. hier) wirksame Kommunikationsplattformen erhalten.

Wobei der Begriff „Macht“ für die Leitung einer IHK sicher eine semantische Überzeichnung ist. Hier läuft das gleiche ab, wie es viele aus Verbänden, Parteien und Vereinen kennen: nach der Wahl ist der dann noch nachfragende Wähler ein Störfaktor. Der Wunsch nach ungestörter Arbeit in Vorständen ist legitim, solange nicht grundlegende Interessen oder Rechte der Mitglieder verletzt werden. Dabei jedoch ist insbesondere bei Zwangsmitgliedschaften ein strenger Maßstab anzulegen. Keine IHK-Führung darf sich anmaßen, bei gesellschaftspolitisch umstrittenen Thesen sich im Namen seiner Mitglieder zu äußern. Selbst aus einer Religionsgemeinschaft kann ich austreten, wenn mir ihre Thesen missfallen, aus der IHK nicht.

Selbstverständlich verteidigen Amtsinhaber in allen Ebenen ihre bisherigen Standpunkte. Doch sind ihnen  meist Scheuklappen gewachsen. Sie haben keine Selbstzweifel. Selbstüberschätzung gepaart mit Realitätsverdrängung scheint eine Berufskrankheit auch für scheinbar Mächtige zu sein.  Kritik wird grundsätzlich als „absurd“ zurückgewiesen, bzw. die Kritiker werden erst ignoriert, dann verunglimpft oder verfolgt – je nach Machtstruktur.

Selbst Erich Mielke meinte, er würde vom Volk geliebt, und er liebe doch alle Menschen. Wobei ich Mielke ausdrücklich nicht mit irgendeiner Person im Umfeld meiner Ausführungen auch nur annähernd vergleichen möchte. Sein Auftritt ist aber eine überzeugende Metapher für „Tunnelblick“.

Und jeder, der – z.B. in einer Vollversammlung – traditionell für offene Abstimmung plädiert und dann immer mit dem Präsidium stimmt, möge sich den Ort vor Augen führte, in dem Mielke sein absurdes Theater vorführte.

Ich möchte das Problem IHK nicht überbewerten. Es ist für mich eine Randnotiz in der Entwicklung unserer Gesellschaft. Sie steht im Einklang mit allgemeinem politischen Desinteresse oder Politikverdrossenheit. Aber gerade deswegen erfordert es die politische Hygiene, verkrusteten Strukturen offen zu legen.

Die IHK-Berlin ist nur ein kleines Sandkorn in den weltweiten Wüsten der Anmaßungen. Aber ich spüre es in meinem Auge.

Am meisten beeinträchtigt jedoch fühle ich mich dadurch, dass sich die IHK-Führung anmaßt, für eine vermeintliche Mehrheit der Berliner Gewerbetreibenden und auch für mich, gesellschaftspoltische Stellungnahmen abzugeben.

Jahr für Jahr plädiert die Berliner IHK in ihren Verlautbarungen, die Berliner Wirtschaft lehne Rekommunalisierungen ab. Das mag für einige Unternehmer zutreffen, aber nicht für eine durch Umfragen gesicherte Mehrheit der Klein- und mittelständischen Unternehmen, die gemäß IHK-Mitteilung 98,8 % aller IHK-Mitglieder ausmachen.

Viele IHK-Mitglieder und auch ich sind  f ü r  eine Rekommunalisierung der Berliner Wasser- und Energieversorgung.

Viele IHK-Mitglieder und auch ich möchen  n i c h t,  dass städtische Wohnungen u.a. an internationale Finanzinvestoren verkauft werden.

Wenn Privatisierung, z.B. von Wohnungsbeständen, dann an die Mieter. Nicht die Gesellschaften sollten verkauft werden, sondern die Wohnungen sollten den Mietern angeboten werden, zu Preisen für ihre Einzelobjekte, vergleichbar mit denen, die auch Großinvestoren en bloc anbieten. Also erheblich preiswerter. Individuelles Wohnungseigentum ist praktizierte Demokratie, denn in Eigentümergemeinschaften entscheiden Abstimmungsmehrheiten. Auch ist es nicht im Sinne der Mieter, dass sie mit ihrer Mietzahlung Dividenden für imaginäre Investoren finanzieren. Bei kommunalen Wohnungsbeständen hingegen wird lediglich die Verwaltung des Immobilienbestandes durch die Mieter finanziert.