IHKVV: Transparent

Transparenz

Wie wird das IHK-Volk in die Selbstverwaltung einbezogen?

Es wählt in geheimer Briefwahl die Vollversammlung, das höchste Organ der Berliner IHK. Diese wählt Präsident und Präsidium aus ihrer Mitte und ernennt der Hauptgeschäftsführer.

Wenn ein gemeines Zwangsmitglied Informationen über die Arbeit der Vollversammlung wünscht, so war das bisher nur möglich, wenn es sich direkt an die IHK wandte und um Einblick in die Versammlungsprotokolle bat.  Es ist mir nicht bekannt, ob das jemals stattfand oder abgelehnt wurde. Als ich 2009 Einblick in die Präsidiumsprotokolle erbat und auf das Informationsfreiheitsgesetz hinwies, wurde mir es mit letztlich zugestanden. Allerdings mit Hinweis auf eine nicht bezifferte Kostenpflicht.

IHK-Zeitschrift

Die IHK-Zeitschrift, die nicht alle erhalten, veröffentlicht nach einer turnusmäßigen Sitzung der Vollversammlung meist einen kurzen Bericht darüber, der aber lediglich das mitteilt, was die IHK-Führung für sinnvoll erachtet. Meist ist es Hofberichterstattung.

Die Vollversammlung ist „mitgliederöffentlich“

IHK-Vollversammlungen sind öffentlich für alle Mitglieder. Das ist m.E. den Mitgliedern aber noch nie mitgeteilt worden. Somit sitzen im Versammlungssaal meist nur die erschienenen Vollversammlungsmitglieder – meist sind es nur ca. 50% der Mandatsträger – und Mitarbeiter der IHK. Mitunter auch Vorsitzende von Ausschüssen. Der Tagungsraum hat ca. 120 Sitzplätze, die bisher immer ausreichten.

Die Protokolle stehen ab 2010 im IHK-Web

Auch aufgrund meiner Intervention können Mitglieder seit Anfang 2010 in Vollversammlungsprotokolle auf der IHK-Webseite einsehen. Allerdings ist das trotz meiner wiederholten Anregungen den Mitgliedern noch nicht zur Kenntnis gegeben. Auch wurde es bisher noch nicht in der IHK-Zeitschrift veröffentlicht.

Wenn ein Mitglied auf der IHK-Seite die Protokolle einsehen will, gibt es ein Problem.

Schritt 1: Man muss zuerst den internen Mitgliederbereich auf der IHK-Internetseite finden. Es wird nirgends auffällig darauf hingewiesen, wo man die Protokolle findet. Man muss gezielt suchen.

Schritt 2: Dann muss  man seine Zugangsberechtigung eingeben.

Da beginnt schon das Problem, denn wer kennt schon sein Login. Es ist die Mitgliedsnummer auf der IHK-Rechnung. Diese liegt wahrscheinlich beim Steuerberater oder in der Buchhaltung.

Schritt 3. Hat man seine vielstellige Mitgliedsnummer (107#…….) ermittelt, fehlt noch das Passwort.

Das bekommt man, indem man den Login-Vorgang abbricht. Jetzt muss man das Passwort mittels Bildschirmformular  anfordern. Es wird einem angekündigt, dass dieses unverzüglich per Brief verschickt wird.

Schritt 4: Man wartet auf den Brief. Wenn der bei der Firmenzentrale dann mit einer ca. 7stelligen Zahl eingetroffen ist, kann man sie dort anfordern und erneut mit dem Login beginnen. Das Passwort kann man nicht ändern.

Es ist leider nicht Schilda, sondern bewusstes Behindern. Ich habe die IHK-Führung wiederholt auf die Umständlichkeit hingewiesen. Dieses Verfahren nicht zeitgemäß und kostspielig.   Das System bräche kurzfristig zusammen, wenn plötzlich sehr viele Mitglieder ihr Passwort anfordern würden.

Der interne Mitgliederbereich im IHK-Web

Übrigens im internen Mitgliederbereich ist außer den Protokollen der Vollversammlung nichts zu  finden, was dieses Procedere rechtfertigt. Meine Vermutung ist, dass man verhindern möchte, dass sich viele Mitglieder mit der Vollversammlung beschäftigen. Diese Vermutung wird untermauert, dass sich nur die Protokolle ab der auferlegten Verpflichtung Anfang 2010 abzurufen sind. Dass es anders geht, sieht man der Veröffentlichung alter Jahresberichte,  in denen sich die IHK regelmäßig selbst lobt.

Der Hinweis eines Präsidiumsmitgliedes, dass im Internen auch eine Firmendatenbank liegt,  die dem Datenschutz unterliegt, ist unrichtig. Die Firmendatenbank kann jedermann beim Anbieter abfragen, lediglich beim Ankauf von Datensätzen erhalten IHK-Mitglieder eine geringe Ermäßigung.

Es stellt sich ohnehin die Frage, ob das Verstecken der Vollversammlungsprotokolle begründet ist und im Interesse der Mitglieder. Mitglied ist ja nicht der Geschäftsführer oder Inhaber, Mitglied ist das Unternehmen und damit jeder Teilhaber oder Aktionär. Mittelbar sogar jeder Arbeitnehmer. Es ist also gar nicht verifizierbar, wer die Berechtigung zur Einsichtnahme bekommt. Diese Zugangsbarriere zur Transparenz bedarf einer rechtlichen Prüfung durch den Senator für Wirtschaft.

Protokollinhalte

Nicht  mit den Protokollen werden übrigens die Anlagen zur Tagesordnung veröffentlicht, wenn diese z.B. unbequeme Anträge enthalten. So  kann der Leser mitunter nicht nachvollziehen, wie Anträge begründet werden.

Die Protokolle geben ohnehin nicht einen umfassenden Verlauf der Sitzung wieder. Die Vollversammlung hat meinen Antrag auf eine Protokollierung, die auch Diskussionsverläufe wiedergibt,  abgelehnt. Beschlossen wurde ein Beschlussprotokoll, das eigentlich nur verständlich wäre, wenn man auch die Tagesordnung kennt. Aber offensichtlich ist man sich über die Definition was Beschluss- oder Verlaufsprotokoll ist nicht ganz einig.

Es wird erfreulicherweise nicht das knappe Beschluss- sondern ein etwas ausführllicheres Verlaufsprotokoll geführt, indem Teilnehmer an Diskussionen genannt werden, aber nicht immer, was diese gesagt haben. Es steht jedoch jedem frei zu fordern, seinen Diskussionsbeitrag wörtlich im Protokoll wiederzugeben.

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