IHKVV: neue Legislaturperiode ab 2012

5.9.12 konstituierende Vollversammlung TOP 1

Am 5.9.12 fielder Startschuss zur neuen IHK-Legislaturperiode. Die erste Vollversammlung wurde einberufen. Die Tagesordnungwurde den Mandatsträgern ca. 14 Tage zuvor übermittelt.

Tagesordnungspunkt 1  war der Bericht  des Vorsitzenden des Wahlausschusses (IHK-Wahl 2012)

Er erwähnte eine Wahlbeteiligung von 5,85 %, offensichtlich –so der bffk –wählten aber nur 4,24 der erreichten Wahlberechtigten. Es ist zu prüfen, wo die Fehlinformation liegt.

Es gab auch Folien, wie in den einzelnen Wahlgruppen gewählt wurde. Diese Informationen habe ich allerdings bisher nicht in den IHK-Veröffentlichungen entdeckt. Es wurde auch nicht gezeigt, wer in welcher Reihenfolge in den Wahlgruppen gewählt wurde. Es gibt lediglich eine alphabetische Liste innerhalb der Wahlgruppen.

Lesenswert ist diese Auswertung, die die Anzahl der abgegeben Stimmen per Wahlgruppe zeigt, ohne dabei die Namen der Kandidaten zu nennen(mehrere Seiten, bitte scrollen).

Herr Altenwerth, der Leiter des Wahlausschusses erwähnte auch, dass er eine einstweilige Verfügunggegen Herrn Scharfenberg erwirkte, weil dieser im Vorfeld der Wahl erklärt haben soll, dass der Wahlausschuss Kandidaten ablehnte, weil diese kritisch der IHK gegenüber standen.

Er erwähnte auch, dass es 9 Wahleinsprüche gab, die zurückgewiesen wurden.

Anschließend hatte ich die Gelegenheit, meinen Antrag auf Veröffentlichung des gesamten Wahlergebnisseszu begründen. Darauf wurde ein Abteilungsleiter der IHK ans Podium gebeten, der erklärte, man könne nur noch über die kommende IHK-Wahl befinden.Wenn wir die gegenwärtigen Wahlergebnisse veröffentlichen wollten, dann müssen alle bisherigen Vollversammlungsmitglieder um die schriftliche Genehmigung gebeten werden. Es gehe hier um Persönlichkeitsrechte.

Ich interpretiere: Wenn man bei einer öffentlich-rechtlichen Wahl kandidiert, kann man darauf dringen, dass die Zahl der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen nicht veröffentlicht werden. Auch die Reihenfolge auf der Liste der Gewählten, darf dem Wähler verborgen bleiben. Niemand weiß offiziell, in welcher Reihenfolge die Nachrücker warten. Nur die IHK-Granden wissen es.

Gegen dieses Verfahren habe ich Widerspruch eingelegt und beabsichtige bei Zurückweisung zu klagen. Die Feststellung des kompletten Wahlergebnisses ist ein fundamentales demokratisches Recht des Wählers.

Mein Antrag erhielt von 13 Mitgliedern der Vollversammlung Zustimmung. Es gab 3 Enthaltungen. Anwesend waren zu diesem Zeitpunkt 94 stimmberechtigte Mitglieder.

Fortsetzung folgt

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27.8.12 Tagesordnung der 1. Sitzung

Die Tagesordnung der ersten konstituierenden Sitzungder Vollversammlung am 5.9.12 ist am 23.8.12 eingetroffen.

Wie bereits 2007 eröffnet der Vorsitzende des Wahlausschusses die Sitzung, um dann später dem neu gewählten Präsidenten die Versammlungsleitung zu übergeben.

Diesesmal ist es ein ungewöhliches Procedere. Bereits nach der Wahlaussprache ist der Tagesordnungspunkt 2 die Wahl aller 12 Kandidaten für die Kooptation vorgesehen. Es lohnt ein Blick in die Wahlordnung der Berliner IHK. Darin steht u.a.: Die Bewerber für die mittelbare Wahl werden vom Präsidium oder von mindestens zehn  Mitgliedern der Vollversammlung vorgeschlagen.Jeder Vorschlag ist zu begründen, wobei  auf die Kriterien der mittelbaren Wahl (§ 1 Abs. 3) Bezug zu nehmen ist. Die Wahlvorschläge müssen die in § 11 Abs. 2 genannten Angaben enthalten.  …… Das Präsidium prüft die  Wählbarkeit nach § 5 Abs. 1 und die sonstigen Voraussetzungen.

Allerdings gibt es zu diesem Zeitpunkt weder einen Präsidenten, noch ein Präsidium.Das wird danach gewählt. Also mit den Stimmen der zuvor Kooptatierten. Auch ist mir keine Aufforderung der IHK bekannt, dass die Mitglieder der Vollversammlung Vorschläge für Kooptationskandidaten machen könnten. Hier regeneriert sich ein internes Netzwerk, bei dem kritische Mitglieder der Vollversammlung nur stören.

In der Einladung wird zwar angeboten bis zum 28.8.12 weitere Kandidaten zu benennen (also im Zeitraum von Donnerstag bis Dienstag), hinter dem mindestens 10 Delegierte und stehen und das begründet sein muss. Dieser Vorschlag würde dann vom amtierenden Präsidium geprüft. Das mag legitim erscheinen. Es ist jedoch ein politischer Affront gegenüber einer Vollversammlung, wenn man dem abgewählten Präsidium das Privileg überlässt, für die neue Legislaturperiode die Kooptationen vorzuschlagen. Richtig wäre, wenn man wie 2007, die Kooptationen in der zweiten Sitzung auf die Tagesordnung setzt. Zumal es vor der ersten Sitzung kaum 10 neu gewählte Personen gibt, die sich bereits kennen oder wissen, wie man einander erreicht.

Interessant ist es auch, dass etwa fünf der Kandidaten zu Unternehmen gehören, die man dem Landesbesitz zuordnen kann. Wenn dieser Vorschlag durchgeht, dann sind die verbundenen Unternehmen Vivantes und die Charité mit zwei Personen in der Vollversammlung vertreten. Berlin Partner (die Kandidatin war bis vor kurzem Abteilungsleiterin in der Berliner IHK) und Berlin Tourismus & Kongress verbindet eine strategische Partnerschaft. Diese Kandidatenauswahl entspricht nicht der Wahlordnung, „eine möglichst vollständige Abbildung der Berliner Wirtschaftsstruktur“ in die Vollversammlung zu delegieren.

Tatsächlich sind ca. 93 % der Berliner IHK-Mitgliedsunternehmen klein und mittelständisch (Definition: bis 10 Mitarbeiter). Kaufleute, die auf eigenes Risiko und meist in Selbstausbeutung ihre Existenz verteidigen. Mit den  Kooptationskandidaten hingegen wird ihnen eine scheinbare Elite an die Spitze gesetzt, deren Nominierung nicht aus der IHK-Wahl 2012 herzuleiten ist. Diese Elite wird dann das Gesamtinteresse der Berliner IHK-Mitglieder öffentlich vertreten.

Ich stelle die Einladung hier ins Netz, weil hier eine Wahl bevorsteht, die alle IHK-Zugehörigen betrifft und in dieses Schreiben ohnehin nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einsicht genommen werden könnte.

Allerdings ist die Berliner IHK-Führung durchaus nicht robust, wenn sie sich kritisiert sieht. So wurde ein neu gewähltes Mitglied der Vollversammlung bereits von einer Berliner Anwaltskanzlei im Auftrag der IHK mit einer einstweiligen Verfügung überzogen. Darin wurde dem Mitglied vorgeworfen, in einem Interview etwas über die IHK geäußert zu haben, was semantisch möglicherweise nicht haltbar ist.  Es soll hier im Deteil noch nicht berichtet werden. Der Rechtsstreit läuft noch.

Allerdings, Parlamentarier, denen bei kritischen Bemerkungen mit Kosten verursachenden Abmahnungen drohen, könnten sich eingeschüchtert fühlen. Das ist keine Spielregel für ein öffentlich-rechtliches Parlament. Normalerweise gilt für Parlamentsabgeordnete der Grundsatz der Indemnität, d.h. sie können nicht wegen Äußerungen in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger verfolgt werden. Es wäre interessant zu erfahren, wer diese juristische Aktion in der IHK angeordnet, gut geheißen und zu verantworten hat. Und was sie gekostet hat.

27.8.2012 Entwurf einer Geschäftsordnung

Mehrere Mitglieder der neuen Vollversammlung haben einen Entwurf für eine Geschäftsordnung erstellt.

Man wäre über Vorschläge zur Erweiterung, Streichung oder Änderung dankbar.

Es muss sich was ändern

Die IHK-Vollversammlung wird mangelhaft informiert

Es gab eine große Aufregung in der Stadt, als über die Arbeit der Vertreterversammlung in der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung berichtet wurde. Ihr wurde vorgeworfen, Beschlüsse nur abgenickt zu haben. Das betraf insbesondere die ungewöhnlichen Bonuszahlungen an die Vorstände.

Jahres Boni für IHK-Mitarbeiter

Dabei sind mir Parallelen zur Vollversammlung der IHK aufgefallen. Auch hier wird die Vollversammlung dazu benutzt, vorgefertigte und ihr gesetzlich zugewiesene Beschlüsse durchzuwinken. Beispielsweise den Haushalt. Auf meine Frage am 13.1.12, wie  die Jahres-Boni der IHK-Mitarbeiter definiert werden, hatte die den Wirtschaftsplan vortragende Vorsitzende der Etatkommission keine Antwort. Sie sagte, sie wisse das nicht.

Bei ca. 16 MIO Personalaufwand sind etwa 2%, d.h. ca. 320.000 Euro für Boni und individuelle Erhöhungen vorgesehen. Meine Anfrage in der Vollversammlung wurde mit Schulterzucken beantwortet. Die Vollversammlung hat dann nicht weiter nachgefragt und den Wirtschaftsplan mit großer Mehrheit per Handzeichen abgesegnet.

Verlängerung des Hauptgeschäftsführer Vertrages

Noch drastischer wird die Ignoranz in folgendem Fall sichtbar. Die Vollversammlung hat das ausschließliche Recht und damit auch die Pflicht, den Hauptgeschäftsführer zu bestellen. Dessen Vertrag geht immer 5 Jahre. Im September 2011 hat das IHK-Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten den Vertrag um weitere 5 Jahre zur Verlängerung freigegeben, ohne dass bis dato die Vollversammlung auch nur informiert wurde. Dieser Sachverhalt ist nur deswegen jetzt öffentlich, weil ich durch einen erzwungenen Einblick in die Präsidiumsprotokolle dieses entnehmen konnte. Früher wurde ein Einblick in Präsidiumsprotokolle nicht gestattet. Erst mein deutlicher Hinweis auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und die erbetene Unterstützung des Senators für Wirtschaft führte zur Möglichkeit der Einsichtnahme.

Fehlende Geschäftsordnung

Seit 2007 kämpfe ich dafür, dass die Vollversammlung eine Geschäftsordnung erhält.  Es sind  beispielsweise Antragsrecht, Auskunftspflicht und Abstimmverhalten nicht ausreichend geregelt. So habe ich z.B. zweimal frist- und formgerecht einen schriftlichen Antrag zur Wahlordnung gestellt, der nicht als solcher behandelt wurde.  Daraufhin hat die Vollversammlung dann auf Vorschlag der Sitzungsleitung zugestimmt, dass man wie bisher das Wahlergebnis veröffentlicht, also nur Namen der Gewählten in alphabetischer Reihenfolge. Diese Minimalveröffentlichung widerspricht allen demokratischen Grundprinzipien.

Keine ausreichende Kommunikationsmöglichkeit innerhalb der Vollversammlung

Ich  bin als Vollversammlungsmitglied nicht in der Lage, anderen Vollversammlungsmitgliedern eine Mail z.B. mit themenbezogenen Inhalten zu übersenden. Es gibt dafür für uns keine Mailingliste oder Unterstützung durch die IHK-Verwaltung. Der Hauptgeschäftsführer lehnte das mit den Worten ab „er sei nicht mein Briefträger“. Es stehe den Vollversammlungsmitgliedern ja frei, untereinander die Adressen auszutauschen.