Am 17. Januar 2016 stand ein Leserbrief im Tagesspiegel
Der IHK Hauptgeschäftsführer fühlte sich in seinem Ehrgefühl verletzt und ließ den Leserbriefschreiber unverzüglich abmahnen.
Die Klageschrift wurde im Namen der Präsidentin im November 2016 eingereicht. Es gab zuvor, aber auch danach kein persönliches Gesprächsangebot von ihr mit dem Beklagten zur Beilegung des Konflikts. Ihre Behauptung vor der Vollversammlung vom 27.3.2019 ist falsch.
Obwohl die IHK erklärt, dass vor Klagen Schlichtungen versucht werden sollten. Aber – das sind nur Worte.
Die Klage vor dem Amtsgericht verlor die IHK wegen fehlender Aktivlegitimation. Hier das Urteil.
Grundlage ist die Abmahnung vom 25.1.2016, die Herr Janßen am 29.1. mit einer modifizierten Unterlassungserklärung beantwortete. Zugleich wurde von ihm der Vorwurf der unwahren Behauptungen und die Kostenpflicht zurückgewiesen.
Sehr aufschlussreich sind die Antworten auf meine Fragen, die ich der IHK zum Thema Tantiemen gestellt habe.
Nachfolgende PDFhabe ich am 8.2.17 an für mich erreichbare Mitglieder der IHK-Vollversammlung gemailt. Darin wird nochmal meine Sicht und ein Lösungsansatz aufgezeigt.
Die IHK hat Berufung eingelegt. Die Verhandlung vor dem Landgericht findet am 23.5.2019 statt.
Gerichtsentscheidungen sind schwer vorauszusagen.
Es kann sein, dass die IHK auch die Berufung verliert. Dann hat sie mehr als ca. € 20.000 Euro ausgegeben, um einen kritischen Mandatsträger öffentlich mehr als drei Jahre lang als Beleidiger, Verbreiter von Unwahrheiten und säumigen Schuldner zu bezichtigen.
Es kann aber auch sein, dass das Gericht befindet, es gab eine unterzeichnete Unterlassungserklärung Die dafür zulässigen Kosten hätte der Unterzeichner zu tragen. Über den Inhalt des Leserbriefs, d.h. über das Recht auf freie Meinungsäußerung, über die Vorwürfe der Unwahrheitsbehauptungen und Ehrverletzungen würde das Gericht dann nicht befinden.
Dann würde der Leserbriefschreiber € 887,03 zzgl. Verfahrenskosten nach der Gebührenordnung bezahlen. Die IHK hätte dann nur die Anwaltskosten nach Zeitaufwand selber zu tragen. Das wären allerdings auch mehr als ca. € 15.000.
Aber es stellen sich Fragen nach der Angemessenheit der Klage.
Insbesondere, warum die meisten Vollversammlungsmitglieder sich derartig passiv und uninteressiert verhalten haben. Es drängen sich Vergleiche zur Kassenärztlichen Vereinigung auf. Oder auch die Auffassung, das Kontrollorgane in Körperschaften öffentlichen Rechts offensichtlich nur Fassaden sind, hinter denen die Pflege von Netzwerken wichtiger ist als kontrollieren.