IHKVV: Kammerwahlen 2012

unzureichende und geschönte Wahlauswertung

Die gegenwärtige Wahlauswertung, der IHK auf ihrer Webseite www.ihk-berlin.de ist zwar interessant und bietet mehr Informationen als angekündigt, aber sie ist noch unzureichend. Die Wahlbeteiligung wird mit 5,85 % angegeben. Wenn man aber von der Zahl 271.000 Unternehmen ausgeht, von denen zuvor die IHK immer gesprochen hat, dann sind es nur noch traurige 4,25 %.

Die gegenwärtige Wahlauswertung ist noch nicht zufrieden stellend. Es fehlen die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen. Es fehlen die Anzahl der Stimmen pro Kandidaten und die Anzahl der Stimmen und Stimmberechtigten pro Wahlgruppe.

Interessant ist es, dass die IHK stolz behauptet, die hätte 271.000 Unternehmen. Dann präsentiert sie sich in Statistiken als schlankeste IHK Deutschlands im Verhältnis zu ihren Mitgliedern.

Jetzt muss sie aber zugeben, dass sie nur 191.000 postalisch erreichen konnte. Somit zahlen nicht ca. ein Drittel, wie die IHK immer behauptet, sondern eher die Hälfte aller Mitgliedsunternehmen Beiträge.

27% der behaupteten Mitglieder sind Karteileichen. Zu statistischen Zwecken sucht man sich dann immer die passende Zahl heraus. Tatsächlich aber, wird die Öffentlichkeit mit geschönten Zahlen belogen.

Mitglieder

Rücklauf   Wahlbriefe

Wahlbeteiligung

erreichte Mitglieder

197.000

11.525

5,85%

behauptete Mitgliederzahl

271.000

11.525

4,25%

 

Wahlergebnis im Amtsblatt von Berlin

Wir haben jetzt den 20.6.2012. (ab jetzt kommen neue Beiträge von mir nach oben)  Im Wahlkalender der IHK stand: 13.6.2012 Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der Beschluss der Vollversammlung lautete: Wahlveröffentlichung „wie bisher“. Bisher , d.h.2007,  wurden den Kandidaten jeder Wahlgruppe die Liste mit allen Stimmen ihrer Gruppe übersandt. Diesmal erhielten die Kandidaten nur ein Schreiben, wieviel Stimmen sie selbst erhielten und welchen Platz sie in der Liste einnehmen, d.h. gewählt oder Nachrücker. Also weniger Information als „wie bisher“.

Erstaunlicherweise müssen die stark umworbenen ca. 270.000 Unternehmen in Berlin sich jetzt das Stimmenergebnis aus dem Amtsblatt heraussuchen. Die Mohren haben ihre Schuldigkeit getan, und wieder hat nur eine kleine Minderheit gewählt. . Auch die Medien haben bisher nicht berichtet. Offensichtlich gab es noch keine Presseerklärung. Das ist Transparenz a la IHK-Berlin. Auf der IHK-Webseite ist noch kein Ergebnis zu finden. Dort steht:

Veröffentlichung der Wahlergebnisse am 22. Juni im Amtsblatt

Die Wahl zur Vollversammlung der Berliner IHK ist zu Ende gegangen. Rund 271.000 Unternehmerinnen und Unternehmer waren aufgerufen, in den branchenbezogenen Wahlgruppen ihren Kandidaten eine Stimme zu geben.

Unter Aufsicht des Wahlausschusses wurden die eingegangenen Stimmzettel ausgezählt. Im Anschluss wurde jeder Kandidat vom Wahlausschuss schriftlich über sein Stimmergebnis informiert. Die öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl erfolgt am 22. Juni 2012 im Amtsblatt.

Das Wahlergebnis steht fest

Am 14.6.12 habe ich mein Wahlergebnis per Brief mitgeteilt bekommen. Ich wurde mit 208 Stimmen auf Platz 2 meiner Wahlgruppe gewählt.  Vor fünf Jahren hatte ich mit  80 Stimmen ca. 43 % aller gültigen Stimmen meiner Wahlgruppe. Allerdings sind bei dieser Wahl noch ca. 5000 Taxenunternehmen in meine Wahlgruppe eingefügt worden. Meine Chancen waren also diesmal viel geringer. Zugleich erhielt die Wahlgruppe einen weiteren (2.) Sitz.

Das gesamte Ergebnis der IHK Wahl wird am 22.6.12 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht. Ich bin gespannt, wie das formuliert wird. Hat doch die Vollversammlung beschlossen, „wie bisher“ das Wahlergebnis zu veröffentlichen, also lediglich die Namen der Gewählten in alphabetischer Reihenfolge.

Ich danke allen Taxenunternehmen für Ihre Stimmen. Ich werde dafür eintreten, dass auch ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Es sind aus der Initative pro-kmu mehrere Kandidaten gewählt worden. Es wird wahrscheinlich – wie im Glückwunschschreiben der IHK erwähnt – eine spannende Amtszeit. Am 5.9.2012 ist die erste Vollversammlung. Diese ist mitgliederöffentlich im Ludwig-Erhard-Haus.

Dieser Blog wird weiter geführt. Ich stehe für Transparenz, für Abbau der IHK-Bürokratie und für Freiwilligkeit einer Mitgliedschaft in einer IHK, die sich dergestalt verändert, dass manche gern Mitglied sein möchten.

 

Kandidaten 2012

Es tut sich etwas. Herr Oliver Scharfenberg hat die „Initiative proKMU“ ergriffen. Ein junger Unternehmer, der den klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) mehr Gewicht in der Vollversammlung verschaffen möchte. Schließlich ist ihr Anteil an der Zahl der Gewerbetreibenden in der Berliner IHK weit über 90 %. Mehr darüber erfahren sie auf seine Webseite: www.pro-KMU.com

Unabhängig davon, auch ich werde wieder bei der IHK-Wahl kandidieren. Diesmal hat meine Gruppe viel mehr Wahlberechtigte, denn auch die Taxiunternehmer wurden der Gruppe 10 (Personenbeförderung, Taxen, Mietwagen) eingegliedert.  Dafür gibt es jetzt zwei Mandate für die Vollversammlung. Ich hoffe auch auf die Unterstützung von Taxenbesitzern, die eigentlich nicht wissen, warum sie IHK-Mitglieder sein müssen. Es ist kein Ausbildungsberuf, d.h. die Hauptfunktion der IHK ist für sie ohne Nutzen. Aber sie sind Zwangsmitglieder.

Die IHK-Mitgliedschaft muss freiwillig werden. Dafür trete ich ein.

Die Kosten der Wahl

Für die IHK-Wahl 2012 sind 552,600 Euro budgetiert.  Davon 125.200 Euro für das Marketing. Die Kandidaten erhalten Werbedrucksachen, Kugelschreiber, Bonbons und ein für die Kandidaten kostenloses Fotoshooting. Selbstverständlich bezahlen das alles die Beitragszahler.

Meine Auffassung: Für Wahlen kann man werben. Die Kandidaten werden ohnehin in der IHK-Zeitschrift vorgestellt. Auch die Presse wird berichten. Den individuellen Wahlkampf jedoch sollte jeder Kandidat selber finanzieren. Da jeder Wahlberechtigte einen Brief mit den Wahlunterlagen erhält, sind weitere kostspielige Werbemaßnahmen fragwürdig. Wer braucht noch einen Kugelschreiber oder Bonbons?

Kandidatenaussagen wurden zensiert

Mein Statement, warum ich kandidiere wurde von der IHK-Leitung in den Wahlveröffentlichungen wesentlich geändert. Eine Vorankündigung dazu erfolgte nicht. Es hat offensichtlich nicht gefallen, dass ich in meinem Statement auf diesen IHK-Blog www.ihkvv.de hinwies.

Weiteres lesen Sie hier

Kammerwahlen 2012

Wahlergebnisse müssen veröffentlicht werden

Wie unten stehend beschrieben, entsprach die Auswertung der Kammerwahlen 2007 nicht den grundsätzlichen demokratischen Anforderungen. Mein Antrag vom 6.9.2011, die Wahlordnung dahingehend zu ergänzen, dass das Wahlergebnis hinsichtlich Kandidatenstimmen und Wahlbeteiligung korrekt zu veröffentlicht wird, wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt.   Stattdessen wurde der Vollversammlung angeboten, per Handzeichen über die folgenden Möglichkeiten abzustimmen:

1.  Beibehaltung der bisherigen Regelung, die die Bekanntmachung der Namen der gewählten Bewerber vorsieht,

2.  oder Bekanntmachung der Namen der gewählten Bewerber mit Stimmenanzahl,

3.  oder Bekanntmachung der Namen und Stimmenanzahl aller Bewerber

Diese hat das Angebot 1 dankbar – aber auch mit 12! Gegenstimmen von ca. 55 Anwesenden – angenommen und die Debatte war beendet. Soviel Gegenstimmen sind schon bemerkenswert. Hätte mein Antrag vorgelegen und hätte ich ihn begründen können, vielleicht hätte sich manche noch ihre Entscheidung überlegt. So wollten sie nur das Ende einer Debatte. Die Zeit drängte. Übrigens fand sich mein unbehandelter Antrag dann im Protokoll als Anlage wieder.

Da mein Antrag nicht behandelt wurde, d.h. auch nicht einmal als Tischvorlage verteilt wurde, habe ich für die Vollversammlung am 14.3.2012 den Antrag erneut frist- und formgerecht eingereicht. Den Mailverkehr zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Zum besseren Verständnis muss erwähnt werden, dass Herr Eder mir vorwirft,  dass ich während der VV-Sitzung nicht energisch genug auf sein Unterlassen, nämlich der Unterdrückung meines Antrages und auf die Manipulation, wie dann die IHK-Führung ihre Vorschläge auf der Leinwand präsentierten, hingewiesen habe. Sowas ist spontan aus dem Plenum als Wortmeldung unter vielen schwierig. In der Vollversammlung wird nicht diskutiert, man muss immer abwarten, ob bzw. wann einem das Wort erteilt wird. Und immer drängt die Zeit ….

Dazu noch eine Anmerkung:

Die Veröffentlichung der korrekten Auswertung einer demokratischen Wahl ist ein Grunddprinzip unserer Rechtsordnung. Insbesondere dann, wenn die Wähler Zwangsmitglieder sind, die ihre Interessenvertretung wählen. Ein Beschluss, diese Verschleierung des Wahlergebnisses zu ermöglichen, ist der Versuch, Teile unserer demokratischen Grundordnung zu verändern oder zu missachten. Dazu ist keine Vollversammlung legitimiert.

Übrigens, es ist mir nur eine IHK bekannt, die korrekt das Wahlergebnis veröffentlicht. Das ist die IHK Kassel. Dort der Geschäftsführer des Bundes für freie Kammern Vollversammlungsmitglied.   Es geht also. Unterstützen Sie bitte die Forderung: es muss auch die IHK-Berlin das Wahlergebnis 2012 veröffentlichen.

Schaun wir mal auf den 14.3.2012

Übrigens noch: IHK-Vollversammlungen sind für Mitglieder öffentlich. Warum nicht mal hingehen und zuhören?

Die Senatorin lässt antworten. Wahlergebnisse müssen nicht vollständig veröffentlicht werden.

Am 3.4.2012 hatte ich die Senatorin für Wirtschaft in einem Schreiben gebeten, sie möge prüfen, ob die Wahlergebnisse der IHK-Wahl vollständig veröffentlicht werden müssen. Weiterhin bat ich um Prüfung, ob die Verfahrenstricks, meinen Beschlussantrag zu diesem Thema in der Vollversammlung nich tzu behandeln, rechtens sei.  Mein Schreiben finden sie hier.

Frau Inga Kraft von der Senatsverwaltung für Wirtschaft hat mir Ende April 2012 im Auftrag von Senatorin Frau von Obernitz geantwortet:

Ihrem Wunsch entsprechend habe ich die Frage geprüft, „ob eine Veröffentlichung der ausführlichen Wahlergebnisse nach der IHK-Wahl geboten ist.“ Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine derartige Rechtspflicht gibt.

Das vollständige Schreiben finden sie hier

Die IHK ist zwar verpflichtet, Wahlen abzuhalten, nicht aber geregelt ist, dass sie die Ergebnisse komplett veröffentlicht.

Damit hat die IHK-Organisation den Status eines Privatvereines testiert bekommen. Die Vollversammlung kann also beschließen, dass grundlegende demokratische Wahlgrundsätze nicht angewendet werden. Obwohl die IHK-Mitglieder zwangsweise dieser Organisation angehören.

Das ist die Meinung der Santorin für Wirtschaft, ehemals selber Mitarbeiterin der Berliner IHK.

Ich werde nunmehr in der Senatskanzlei anfragen, ob der Regierende Bürgermeister diese Ansicht teilt.

Weiterhin hat sie geprüft, ob mein Beschlussantrag in der Vollversammlung am 14.9.11, d.h. die Wahlergebnisse ausführlich zu veröffentlichen, korrekt behandelt wurde. Die offensichtliche Unterdrückung meines Beschlussantrages in der Vollversammlung vom 14.9.11 empfindet sie als geheilt, weil am 14.3.12 die Vollversammlung abstimmte, nicht erneut über die Wahlveröffentlichung zu beschließen.

Auch dieser Logik kann ich nicht folgen. Ich hatte einen klar formulierten Antrag gestellt. Über diesen wurde am 14.9.11 nicht abgestimmt, weil er den VV-Mitgliedern nicht vorgelegt wurde. Über meinen erneuten gleich lautenden Antrag am 14.3.12 wurde nicht abgestimmt, weil vom Präsidium argumentiert wurde, dass sich die Vollversammlung bereits einmal mit dem Thema Wahlveröffentlichung befasst hatte und die Charta der Vollversammlung eine erneute Befassung mit einem behandelten Thema ablehnt. Somit wurde erneut nicht über meinen Antrag abgestimmt, sondern nur, ob man sich noch mal mit dem Thema befassen sollte.

Das nennt man Verfahrenstricks vom Podium.

Wahl ohne Auswertung. Ein Rückblick auf den Beginn der auslaufenden Legislaturperiode.

Wahlen zur Vollversammlung im Frühjahr 2007

Die IHK hat das Privileg der Selbstverwaltung. Diese wird von der Vollversammlung als höchstes Gremium repräsentiert. Die Vollversammlung wird von den IHK-Mitgliedern – gegenwärtig alle fünf Jahre – in geheim per Briefwahl gewählt. Kandidieren kann jedes Mitglied, wenn es von mindestens fünf weiteren IHK-Zugehörigen vorgeschlagen wird.

Es werden 98 Personen in 23 Branchengruppen gewählt. Hinzu kommen bis zu 12 Kooptationen, d.h. die Vollversammlung wählt nach ihrer konstituierenden Sitzung auf Vorschlag des Präsidiums weitere Personen, von denen man annimmt, dass sie die Vollversammlung bereichern.

Das führt dann dazu, dass z.B. Präsidiumsmitglieder, die bei der allgemeinen Kammerwahl nicht gewählt wurden, durch Kooptation wieder ihren ursprünglichen Sitz erhalten. Mit 12 kooptatierten Mitgliedern in der Vollversammlung hat der Präsident eine komfortable Fraktion, auch wenn es derartiges offiziell nicht gibt. Der mitunter sogar angemahnte Vollversammlungsgrundsatz heißt Harmonie unter der weisen Führung des Präsidenten und des IHK-Hauptgeschäftsführers.

Bemerkenswert jedoch die Wahlauswertung. Die einzige Auswertung, die der Wähler übermittelt bekommt, ist die Nennung der gewählten Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge pro Wahlgruppe. Selbst als gewählter Kandidat erhält man nur die Auswertung der eigenen Wahlgruppe. Dabei werden nur die abgegebenen Stimmen in der eigenen Wahlgruppe und die Verteilung auf die Kandidaten erwähnt.

Für eine normale demokratische Wahlauswertung wäre erforderlich:

  1. Anzahl der Wahlberechtigten
  2. Wahlbeteiligung
  3. Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen
  4. Zahlenmäßige Verteilung der Stimmen auf die Kandidaten
  5. Benennung der Reihenfolge der Nachrücker

In der konstituierenden Sitzung wird dann die geringe Wahlbeteiligung beklagt. Sie lag unter 9 %. Andere sagen unter 5%. Genaue Zahlen werden nicht veröffentlicht.

Man nimmt sich vor, über die Wahlverweigerung nachzudenken und etwas dagegen zu tun. Das war vor vier Jahren im Sommer 2007.

Interessant ist auch die Wahl des Präsidiums in der Vollversammlung

Der Vorschlag für den Präsidenten ist grundsätzlich schon vor der Wahl bekannt. Ein scheidender Präsident bestellt sein Haus. Oder es ist selbstverständlich, dass der bisherige Präsident – wenn er will – erneut kandidiert.

Ich erlebte es so:

Zur konstituierenden Sitzung der Vollversammlung waren ca. 78 von 98 gewählten Mitgliedern anwesend . Da die Vollversammlung zu 46% aus Neumitgliedern bestand, kannten sich viele nicht. Sie sahen sich hier meist zum ersten Mal.

Der Tagesordnung lag eine Liste mit 12 Vorschlägen zum Präsidium vor. Damit wäre das Präsidium komplett.

Zuerst wird der Präsident gewählt. Ein erneut gewähltes Mitglied steht auf und schlägt ihn vor. Logischerweise gibt es keinen Gegenkandidaten. Es wird eine offene Abstimmung vorgeschlagen. Niemand wagt es, sich offen mit Nein oder Enthaltung zu outen. Warum auch – es gibt keine Alternative und der Kandidat ist durchaus präsidiabel. Der Präsident ist nach Auswertung der Handzeichen sichtlich ergriffen über diese überwältigende Zustimmung.

Dann kommt die Wahl zum Präsidium. Der Wahlzettel mit den 12 Kandidaten ist vorbereitet. Man schlägt eine offene Blockabstimmung vor.

Jetzt heben sich – einschließlich meiner – drei Hände. Es wird reklamiert, dass dieses doch keine richtige Wahl sei. Der Vollversammlung werden 12 Präsidiumsmitglieder angeboten, an deren Nominierung die gemeinen Vollversammlungsmitglieder nicht einbezogen wurden. Heißt es doch in der Satzung, die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte das Präsidium.

Also wird vom Podium gefragt, ob es noch weitere Kandidaten gäbe. Einer der Fragesteller und ich werden als Notkandidaten vorgeschlagen. Aber der ursprüngliche Wahlzettel war vorbereitet. Was nun?

Der Präsident schlägt vor, man möge die beiden neuen Kandidaten auf dem Wahlzettel darunter handschriftlich eintragen und dann bis zu 12 Kreuze machen. Unruhe kommt auf. Das können viele Vollversammlungsmitglieder nicht als faire Wahl akzeptieren.

Also wird eine neue Liste ausgedruckt. Dabei stehen die 12 Kandidaten des Präsidenten alphabetisch an Stelle 1-12 und die beiden Zusatzkandidaten darunter. Jetzt weiß jedes Vollversammlungsmitglied, wer die erwünschten Kandidaten sind: die ersten 12.

In der folgenden geheimen Wahl erhalten die Zusatzkandidaten jeweils 23 und 24 Stimmen. Die nominierten zwischen 60 und 78 Stimmen.

Manche mögen es als kleinlich ansehen, aber zu einer geheimen Wahl gehört auch eine verdeckte Stimmabgabe. Hier war es möglich zu beobachten, ob der Nebenmann am Tisch konform oder auch nicht konform abstimmte.

Seit diesem Tag, weiß man, wer möglicherweise systemkritisch ist. Als einer der drei Kandidaten für einen Ausschuss kandidierte, signalisiert ein loyales Vollversammlungsmitglied dem Präsidium, dass es ermittelt hätte, bei diesem handele es sich um einen Kammerkritiker. Man werde es beim Wahlvorgang bei der Kandidatenvorstellung vortragen. Was auch geschah.

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Der Regierende Bürgermeister Wowereit lässt verlauten:

Am 8.5.12 habe ich den RegierendenBürgermeister per Brief gebeten, er möge Stellung beziehen, ob die Verschleierung des IHK-Wahlergebnis in sein poltisches Bild passt.

Die Senatskanzlei antwortet wie Radio Eriwan:

– Im Prinzip ist der Regierende Bürgermeister für größtmögliche Transparenz

– Hinsichtlich der Stellungnahme von Frau von Obernitz (Transparenz sei nicht notwendig) sei nichts hinzuzufügen

Fazit Wowereit: Ich bin ein großartiger Demokrat, mische aber mich nicht ein, wenn in meinem Verantwortungsbereich demokratische Grundsätze verletzt werden.

Nun, wir werden sehen, ob bzw. wie er diesen Standpunkt auch öffentlich verteidigen wird. Jetzt kennt er die Fakten und ein Herausreden auf fremde Kompetenzen wird schwierig. Und auch seine Parteifreunde werden wieder einmal nachdenklich, ob sich dieses Verhalten politisch rechtfertigen lässt.