Unter den Berliner Parlamentariern, ob im Abgeordnetenhaus oder in den Bezirksverordnetenversammmlungen, gibt es viele IHK-Mitglieder. Diese gehören – je nach ihrer individuellen politischen Orientierung – verschiedenen Parteien an. In diesen Parteien versuchen sie, ihre Auffassungen in Stadt- oder Landespolitik einzubringen.
Die Parteizugehörigkeit haben sie freiwillig gewählt. Die IHK-Zugehörigkeit nicht.
Aber auch Gewerbetreibende, die nicht politisch gebunden sind, haben das Recht, sich eine politische Vormundschaft der IHK-Berlin zu verbieten.
Die IHK verkündet im Namen ihrer Zugehörigen ein Programm gegen Rekommunalisierung und für Privatisierung von landeseigenen Wohnungsbausgesellschaften. Das ist eine unzulässige Einmischung in Landespolitik und ein rechtswidriger Eingriff in die freie politische Selbstbestimmung eines jeden.
Aus dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG):
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5) Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen
Im Jahresarbeitsprogramm und in der Broschüre „Themenschwerpunkte 2011“artikuliert die Berliner IHK sich als politisches Sprachrohr der Berliner Wirtschaft
Den auf dem Neujahrsempfang am 14.1.2011 verteilten Themenschwerpunkten 2011 sind zu entnehmen:
Die IHK Berlin wird daher: (u.a. )…
… auf die Privatisierungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften drängen.
Weitere politische Stellungnahmen der Präsidenten der Handwerkskammer und der IHK finden Sie in einem Morgenpost Interview vom 15.1.2011.
Diesen Positionierungen werden sich viele IHK-Mitglieder nicht anschließen können. Derartige Stellungnahmen sind sozialpolitisch und sollten politischen Parteien oder freien Interessengruppen überlassen werden. Der Wähler kann dann mit seiner Stimmabgabe entscheiden, ob er diesen Thesen folgen möchte oder sie ablehnt. Den IHK-Zwangsmitgliedern wird hier eine politische Meinung unterstellt, die viele nicht teilen.
Meine Auffassung ist, dass es keine Veräußerung von Wohnimmobilien an internationale Investoren geben darf. Das habe ich auch dem Senator für Wirtschaft in Berlin mitgeteilt. Es mag durchaus eine sinnvolle Übereignung von Wohnraum an die Mieter geben. Mit einem intelligenten Konzept könnte man hier ein weit gestreutes Mietereigentum schaffen. Keinesfalls aber darf dieses an Investoren gehen, deren einziges Ziel die kurzfristige Rendite ist.
Um die Aussage der IHK zu bewerten ist es notwendig das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 23.6.2010zu kennen. Hier wurde einer IHK der Rahmen vorgeschrieben, in dem sich bei Äußerungen zu zu allgemeinpolitischen Fragen zu bewegen hätte. Zum einen, da es sich um Zwangsmitglieder handelt, hat sich eine IHK äußerst zurückhaltend mit allgemeinpolitischen Standpunkten zu äußern, zum anderen ist vor jeder derartigen Äußerung das gemeinsame Interesse der Mitglieder durch die Vollversammlung zu ermitteln und zu beschließen.
Auf dieses Urteil wies ich die IHK-Hauptgeschäftsführung und den Präsidenten in meiner Mail vom 4.1.2011 hin.
Zugleich bat ich. diese Mail an alle Mitglieder der Vollversammlung weiterzuleiten, damit diese vorbereitet in die Diskussion gehen. Das wurde von der Hauptgeschäftsführung abgelehnt. Zusammen mit einer Antwortmail eines Präsidiumsmitgliedswurde daraus eine 10 seitige Tischvorlage, die wegen ihres Umfangs völlig ungeeignet war, auf die Diskussion in der Vollversammlung vorzubereiten.
Die Diskussion am 14.2.2011
Als der Tagesordnungspunkt Jahresarbeitsprogramm und Themenschwerpunkte 2011 aufgerufen wurde,trug ich eine Erlärung vor. Da kaum jemand Zeit bzw. Gelegenheit hatte, die 10 seitige Tischvorlage zu lesen und sich über das genannte Urteil zu informieren, wurde von vielen meine Erklärung inhaltlich nicht nachvollzogen.
Ohne auf meine Einlassung einzugehen wurden die bereits gedruckte Broschüre Themenschwerpunkte 2011 mit großer Mehrheit verabschiedet und anschließend auf dem Neujahrsempfang der IHK an die Gäste verteilt. Eine vorherige Ermittlung des gemeinsamen Interesses der Mitglieder der IHKdurch die Vollversammlung war das nicht. Nach meiner Auffassung wurde hier gegen geltendes Recht verstoßen. Das BverwG hat das in seinem als rechtswidrigen Eingriff in das verfassungsmäßige Grundrecht Artikel 2 Satz 1 bezeichnet.
GG Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das ist das Grundrecht der Betreiber von ca. 260.000 Unternehmen in zwangsweiser Mitgliedschaft der IHK-Berlin. Die IHK-Leitung wußte das. Zuvor verhinderte die Hauptgeschäftsführung,dass die Mitglieder der Vollversammlung vor der Sitzung über meinen Hinweis informiert wurden.
Über den von mit wahrgenommenVerlauf der Sitzung am 14.2.2011 dieser Berichtan meine Reisebürokooperation.
Meine Hinweise auf unzulässige politische Stellungnahmen der Berliner IHK wurde von der IHK-Führung ignoriert. Sie wurden auch dem Protokoll – trotz meiner Bitte – nicht beigefügt.
Am 14.2.2011 habe ich dem Senator für Wirtschaft, als Leiter der aufsichtführenden Behörde einen Brief geschrieben, in dem ich meine Sicht der Rechtsverletzung darstellte und um eine juristische Prüfung bat.
Meine Auffassung:
Die IHK-Berlin hat kein Mandat für mich und meine Mitarbeiter gesellschaftspolitische Forderungen zu stellen
Ich muss mit meinem Unternehmen und meinen Mitarbeitern IHK-Beiträge erwirtschaften und verpflichtend abführen, damit das System IHK funktioniert. Die IHK-Berlin verletzt durch ihre öffentlichen politischen Stellungnahmen mein Grundrecht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit (s. Urteil) , weil sie unzutreffend behauptet, damit das gemeinsame Interesse der Berliner Wirtschaft wahrzunehmen.
Die Berliner Wirtschaft sind auch meine Mitarbeiter. Diese wohnen meist in Mietwohnungen, die sie lieber selber kaufen würden oder durch Wohnungsbaugesellschaften bewirtschaften lassen. Nicht aber möchten sie sich anonymen weltweiten Finanzinvestoren ausliefern. Auch ihr Wasser- und Strom/Gasgeld würden sie lieber ans Land bezahlen, damit die Erträge auch wieder komplett in Berlin investiert werden.
Gegensätzliche Meinungen der IHK-Führung müssen Berliner Unternehmer, die eine andere politische Auffassung haben, nicht in ihrem Namen akzeptieren und deren Verbreitung zwangsweise finanzieren.
Schlussfolgerung:
Mein Unternehmen zahlt IHK-Beiträge ab sofort nur noch zwangsweise und unter unter diesem Vorbehalt.