Ein Leserbrief und seine Folgen

Notwendige Kritik oder abmahnwürdige Ehrverletzung?

Zu besseren Lesbarkeit hier eine Abschrift des Leserbriefs

Den interessierten Lesern liegen die Antworten auf der Zunge

Meine Auffassung habe ich der Vollversammlung vor der Sitzung am 14.3.16 schriftlich mitgeteilt (hier bitte klicken)

Dazu noch eine Anmerkung:

Kritik oder kritische Vorschläge, die man in oder während der Vollversammlung vorbringt, führen grundsätzlich nur dann zu Diskussionen, wenn der Präsident/die Präsidentin sich interessiert zeigt und darauf eingeht. In unbequemen Fällen ist das nicht der Fall, und man geht zum nächsten Tagesordnungspunkt. Erst wenn die Kritik öffentlich wird, kann mit einer wahrnehmbaren Reaktion gerechnet werden.

Auf einen Leserbrief eines Kritikers aus der eigenen Vollversammlung mit rechtlichen Schritten zu reagieren, empfinde ich als eine schwache Leistung. Ein Hauptgeschäftsführer einer Körperschaft des öffentlichen Dienstes muss sich kritische Fragen gefallen lassen . Zumal sich die Kritik nicht ausdrücklich gegen ihn, sondern sich gegen das verkrustete Procedere in der IHK richtet.

Die Folgen in  diesem Fall sind nunmehr:

1. der Abgemahnte wehrt sich. Möglicherweise kostenpflichtig für die IHK

2. der fast vergessene Leserbrief wird nun auch inhaltlich öffentlich wahrgenommen

3. das Image der IHK wird beschädigt

Positiv: möglicherweise wird zukünftig die Vollversammlung bei Vertragsverlängerungen der Hauptgeschäftsführers einbezogen, d.h. informiert und um Zustimmung gebeten.

Es gibt gute Argumente dafür.

Nachtrag: Auf der Tagesordnung vom 14.3.16 steht als letzter Punkt vor dem Besuch des Regierenden Bürgermeisters: „Herr Dobat zum Leserbrief von Herrn Janßen im Tagesspiegel vom 13. Januar 2016“

Obwohl ich der IHK meine Anträge begründet übermittelte, sind diese nicht der Tagesordnung beigefügt. Somit musste ich die IHK am 7.3.16 bitten, dieses nachzuholen.  Zugleich hatte ich vorsorglich die mir zugänglichen Mailadressen, d.h. von ca. 75 % der Mitglieder der Vollversammlung, mit folgender Mailangeschrieben.

Tagesordnungspunkt wegen Zeitmangel verschoben

Weil der Regierende Bürgermeister Michael Müller wie geplant und pünktlich während der laufenden Sitzung eintraf, konnte die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden.  Mein Antrag stand nahezu am Ende. Die Präsidentin erwähnte aber, dass ihr die Diskussion zu dieserm Punkt wichtig sei und diese daher auf die Tagesordnung der nächsten Vollversammlung am 15.6.16 käme.

Die neue Tagesordnung liegt vor. (Stand 7.6.16). Der Tagesordnungpunkt ist der letzte und lautet „Leserbrief von Herrn Janßen“.  In der Einladung wurde erläuternd auf die IHK-Mail vom 9.3.16 hingewiesen. Meiner Bitte, diese als PDF-Anlage der noch nicht verschickten Einladung beizufügen, wurde nicht entsprochen.

Die Büroleiterin der Präsidentin und des Hauptgeschäftsführers antwortete:

Sehr geehrter Herr Dobat, 

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Anlage hatten wir für die letzte Sitzung der Vollversammlung bereits mit gesonderter Mail vom 9. März versendet. Wir werden darauf in der Einladung zur kommenden Sitzung noch einmal hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen   Katja Steinbrück 

Der IHK-Hauptgeschäftsführer legte nach:

Hallo Herr Dobat,

wie Frau Steinbrück schon sagte: einmal reicht! Jetzt dürfen Sie wieder.

BG Jan Eder

In der erbetenen Mail ist eine Begründung meines Antrags enthalten:„Die Vollversammlung ist der Auffassung, dass der Rechtsstreit zwischen Herrn Eder und Herrn Janßen unverzüglich ohne Kosten für die IHK und Herrn Janßen beigelegt wird.“ 

Wem diese alte Mail nicht mehr vorliegt, werden die meisten Anwesenden, aber auch eventuelle Nachrücker zur Vollversammlung somit vorab nicht wissen, worüber sie beschließen sollen.

Übrigens: Herr Janßen hat gegenüber der Kanzlei Raue erklärt, dass er keineswegs die Absicht hatte, Herrn Eder in seinem Ehrgefühl zu verletzen. Er hat aber gleichermaßen betont, dass die anwaltliche Abmahnung unbegründet sei und er sie nicht unterschreibt. Auch die Kostennote hatte Herr Janßen zurück gewiesen. Die Kanzlei hat laut Herrn Janßen bis dato die Zahlung nicht angemahnt.

Wer wird wohl letztlich die Kostennote begleichen?