IHKVV: Demokratisch


IHK und demokratische Grundsätze

Die Wahl zur Vollversammlung (alle 5 Jahre)

Jeder Unternehmer kann kandidieren, wenn mindestens fünf  Unternehmen seiner Wahlgruppe ihn unterstützen. Es gibt 23 Wahlgruppen. In geheimer Briefwahl wählen dann die angeschriebenen IHK-Mitglieder. Die Wahlauswertung ist sehr dürftig. Der Kandidat, der gewählt wurde, erhält das Ergebnis seiner Wahlgruppe. Die Wahlordnung formuliert:  „Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber bekannt.“

Veröffentlicht werden dann nur die Namen der gewählten Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge in den Wahlgruppen. Eine genaue Stimmenauswertung wird nicht veröffentlicht.

Die Wahlbeteiligung wird verschleiert. In der IHK-Zeitschrift vom Juni 2007 hieß es.“ Die Wahlbeteiligung lag bei 20% der beitragszahlenden Mitgliedern“.  Man beachte: nur ca. 30%  der ca. 275.000 Mitglieder zahlen Beiträge.  Allerdings, niemand weiß, ob nur beitragszahlende Mitglieder gewählt haben.  Die Formulierung „20% der beitragszahlenden Mitglieder “ ist falsch und eine bewusste Irreführung. Die tatsächliche Wahlbeteiligung aller Wahlberechtigten wurde intern mit ca. 8 % angegeben.

Diese Wahlordnung widerspricht zumindest hinsichtlich der Kommunizierung nach außen jeden demokratischen Grundsätzen und sollte zur nächsten Wahl 2012 geändert werden.

Proporz in der  Vollversammlung

Der Tagesordnung zu konstituierenden Sitzung am 9.7.2007 lagen dann 12 Vorschläge  für die Wahl zum Präsidium bei. Etwa 50% der in die Vollversammlung Gewählten waren erstmalig in diesem Gremium. Viele der 12 Kandidaten waren den Mitgliedern der Vollversammlungnicht vorher nicht persönlich bekannt. Es gab auch im Vorfeld keinerlei Angebot oder Hinweis , dass die Vollversammlung selber  Vorschläge machen könne.  Das Wahlprocedere selbst entwickelte sich  dann – weil die Vollversammlung ad hoc zwei zusätzliche Kandidaten vorschlug – zu einer peinlichen Posse, über die noch an anderer Stelle zu berichten sein wird.

Zu den 98 direkt gewählten Mitgliedern können noch weitere 12 im Rahmen einer Kooptation durch die Vollversammlung hinzugewählt werden.  Auch diese 12 Kandidaten wurden sämtlich durch den Präsidenten vorgeschlagen und gewählt. Das begünstigt das Entstehen eines dem Präsidium nahestehenden Blocks. Wenn  man den Präsidenten und die 12 Präsidiumsmitglieder hinzurechnet, stehen den verbleibenden 85 einfachen Mitgliedern der Vollversammlung 25 Mitglieder gegenüber, die vom Präsidenten vorgeschlagen sind und sich dementsprechend nahe stehen.

Diese 85 Mitglieder werden viermal jährlich für eine 2-3stündige Sitzung eingeladen, um an der Selbstverwaltung mitzuwirken. Es ist keine Möglichkeit der internen Kommunikation vorgesehen. Mein Antrag, dass Mitglieder den IHK-Verteiler nutzen dürfen, um  per Email Standpunkte auszutauschen, wurde von der Vollversammlung abgelehnt. Man muss sich also vorstellen, dass es im Parlament der Wirtschaft bewusst blockiert wurde, Standpunkte vorher auszutauschen, um sich auf Beschlüsse vorzubereiten.

Die nicht kooptierten und nicht dem Präsidium angehörenden Mitglieder sind eine  sich kaum kennende Personengruppe.  Selbst wenn sie geschlossen auftreten und alle kommen  würden, reicht es nicht einmal zu  Abwahl eines Präsidiumsmitgliedes, weil dafür 25 % aller Mitglieder also ca. mehr als 85 Stimmen notwendig wären.  Es kommen ohnehin meist nur ca. 50 % aller Vollversammlungsmitglieder, vorbereitet nur durch die Tagesordnung und ihren Anlagen, aber ohne jede praktikable Chance zu einer Fraktionsbildung d.h. zu organisierter Mitbestimmung.

Ignoranz der eigenen Wahlordnung

Bis 2009 ignorierte die IHK sogar ihre eigene Wahlordnung. Diese sieht vor, dass kooptierte Mitglieder bei anderen Kooptationen nicht mitstimmen dürfen. Das wurde bisher nicht beachtet.

Als  der Vorstand der Landesbank Berlin  kooptiert wurde, begründete ich, warum ich dieser Kooptation nicht zustimmen kann. Er  war zuvor bei der Berliner Bank im Vorstand dafür verantwortlich, dass die Bank als Zusatzleistung für ein BB-Konto eine Rückvergütung bei Reisebuchungen  versprach.  Reisekunden lassen sich vermehrt kostenlos aber zeitaufwändig im Reisebüro beraten, um dann in einem von der Bank vorgegebenen Callcenter ihre Buchung zu machen. Das empfindet meine Branche als Beratungsdiebstahl. Ich bat ihn also vor seiner Wahl um eine Stellungnahme.

Die Stellungnahme erfolgte nicht. Er wurde kooptiert und auch sofort ins Präsidium gewählt. Allerdings wählten auch die kooptierten Mitglieder satzungswidrig mit.  Da wie üblich nur knapp die Hälfte aller Mitglieder anwesend waren,  bezweifelte ich die Gültigkeit dieser Wahl. Ich zog  bei der nächsten Vollversammlung die Anfechtung zurück, weil es einen nutzlosen Streit um Formalien gegeben hätte und bei einer erneuten Kooptation  er die erforderlichen Stimmen erhalten hätte. Dennoch, er hat sich nie zu  meiner erbetenen Stellungnahme zu meinen Einwendungen herabgelassen. Seit dieser Abstimmung gibt es Stimmzettel, die zwischen direkt gewählten und kooptierten Mitgliedern unterscheiden.

Dieses System  Vollversammlung ist  für die Selbstverwaltung technisch ungeeignet

Es entsteht de Eindruck, dass viele der Vollversammlungsmitglieder resigniert habe und nicht mehr kommen, weil sie die organisierte Machtlosigkeit ihres Engagements erkannt haben. Sie wollen sich dem nicht aktiv entgegenstellen, sind sich aber als Claqeure zu schade. Im Verlauf dieser Legislaturperiode haben schon fast die Hälfte der Mitglieder die Vollversammlung aus verschiedensten Gründen verlassen und sind durch Nachrücker ersetzt worden.

Dieses System Vollversammlung ist nicht geeignet tatsächliche Mitbestimmung auszuüben. Ohne Veränderungsmöglichkeiten und aktiver Mitwirkung daran, ohne in einer Geschäftsordnung manifestierte Nachfragerechte kann hier eine Legislative ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen.

Meine Anträge, wenigstens eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, wurden abgelehnt. Statt dessen hat man sich 2010 auf eine „Charta zur Zusammenarbeit in der Vollversammlung der IHK-Berlin geeinigt“,  an deren Erstellung ich in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten konnte. Diese Arbeitsgruppe tagte in zwei kurzen Sitzungen mit vom Präsidium vorbereiteten Punkten. Das Ergebnis entsprach weitgehend diesen Vorschlägen. Meine Vorschläge z.B. für eine genauere Protokollierung, für die Erstellung einer Geschäftsordnung und der Möglichkeit des internen Emailaustausches wurden abgelehnt. Dafür wurde eine Plattitüde in der Charta formuliert: „Es steht den Vollversammlungsmitgliedern frei, untereinander ihre Emailadressen auszutauschen.“

Diese Satzung, die Charta und die Wahlordnung entsprechen nicht demokratischen Grundsätzen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK an Recht und Gesetz gebunden, insbesondere an die Wahrung unverzichtbarer demokratischer und parlamentarischer Grundsätze. Eine Selbstverwaltung, die nicht nach diesen Grundsätzern praktiziert wird, arbeitet rechtswidrig.  Das Kontrollrecht und insbesondere die -pflicht hat der Senator, der für Wirtschaft zuständig ist.  Ich empfehle eine Überprüfung.

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