IHKVV: Bürokratisch

IHK-Bürokratie

Bürokratie ist für die IHK ein Thema. Aber leider nur, indem man die Politik ermahnt. In der Vollversammlung vom 19.9.2007 wurde uns das Arbeitsprogramm für die Legislaturperiode 2007-2012 vorgelegt. Es hieß dort: „Nachhaltige Bürokratieentlastung auf Bundes- und Landesebene.“

Intern jedoch scheint dieses Thema tabu zu sein. Meine wiederholten Anregungen, wo ich im IHK-Apparat Potentiale für Bürokratieabbau sehe, waren höchst unwillkommen. Stets wird eine rechtfertigende Grafik präsentiert, nachdem die Berliner IHK im Vergleich der 80 deutschen IHKn die wenigsten Mitarbeiter pro Mitglied hat. Das gibt ein bezeichnendes Bild über den Zustand aller deutschen IHKn.

Eine der ersten Entscheidungen der Hauptgeschäftsführung nach der Wahl 2007 war, dass ein weiterer Geschäftsführer berufen wurde. Es gab zwar ein leichtes Murren im Plenum, aber keinen offenen Widerspruch. Die Dimension der Berliner IHK-Verwaltung ist diesem Organigrammzu entnehmen.

Wieviel Geschäftsführer benötigt die Berliner IHK?

Im Jahresabschluss 2007 veröffentlichte die IHK folgenden Personalbestand:

Ist Ende 2007                                           Planwert 31.12.2008

Geschäftsführer:  20                                        Geschäftsführer:  19

Angestellte:        195                                          Angestellte:        197

Mir fiel 2007 auf, dass die IHK bei 197 Mitarbeitern 19 Geschäftsführerauswies. Sind doch in Industrie und Handelper Definition Geschäftsführer Personen, die das Unternehmen nach außen verantwortlich vertreten. Bei der IHK heißen diese jedoch Hauptgeschäftsführer. Abteilungsleiter wurden grundsätzlich auch Geschäftsführer genannt.

Ich brachte dieses Thema bei der Haushaltsvorstellung in die Vollversammlung.

Im Jahresabschluss 2009 wird der Personalbestand wie folgt aufgeführt: 

Ist Ende 2009                                         Planwert 31.12.2010

Geschäftsführung:    2                                   Geschäftsführung:    2

IHK-Mitarbeiter    216                                   IHK-Mitarbeiter    224

Habe ich etwa was bewirkt? Was hat sich geändert?

Obwohl ich auf meine Anfrage keine konkrete Antwort erhielt, zeigt das Organigramm seitdem nur noch einen Hauptgeschäftsführer, einen Stellvertreter und fünf Geschäftsführer. Es gab aber keinerlei Erklärung der IHK-Leitung, ob die Stellenbeschreibungen tatsächlich geändert wurden, oder ob es nur eine Kosmetik im Organigramm ist. Ich bin immer noch der Ansicht, dass ein Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern zwar Abteilungsleiter benötigt, aber keine 7 Geschäftsführer.

Die Suche nach Beitragszahlern

Es ist schwierig festzustellen, wer Mitglied ist und wer Beiträge zahlen muss. Mitglied, oder auch korrekt „IHK-Angehöriger“ genannt, ist jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist oder ein Kleingewerbe betreibt. Dazu gehören u.a. Taxenbesitzer, Gastwirte, Versicherungsvertreter, Bordelle und jede Art von Handel – egal wie groß. Der IHK werden die Gewerbeanmeldungen von Amts wegen übermittelt.

Nun beginnt die Auseinandersetzung, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen immer den Grundbetrag in Höhe von € 100,-. Das sind ca. 25 % der Mitgliedsunternehmen. Hinzu kommt eine Umlage in Höhe von z.Z. (ab 2011)  28% der Gewerbeertragssteuer. Jede GmbH und jeder Eingetrage Kaufmann (E.K.) muss zahlen, auch wenn sie keinen Gewerbeertrag erzielt oder keine Mitarbeiter beschäftigt, z.B. Vorratsgesellschaften

Kleine Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, aber einen Gewerbeertrag von mehr als 5200,- Euro pro Jahr haben zahlen ab 2011 € 40,- jährlich. Auch hier kommt die Umlage von 0,8 % der Gewerbeertragssteuer hinzu. Insbesondere für Kleingewerbetreibende, die sich und ihren Betrieb in Selbstausbeutung am Leben erhalten. ist es aufwändig, den Gewerbeertrag zu definieren. Wenn diese sich ein Gehalt eines durchschnittlichen Beamten bewilligen, übersteigt es oft schon den steuerlichen Freibetrag. Das Unternehmen gilt als profitabel und zahlt IHK-Beiträge.Eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft hat einen jährlichen Freibetrag als Unternehmergehalt von € 24.500,00

Von den ca. 275.000 IHK-Angehörigen (ca. 93 % haben weniger als 10 Mitarbeiter, 99% gelten als Kleingewerbetreibende) sind nur ca. 30% als beitragspflichtig ermittelt, bzw. zahlen unwidersprochen Beiträge.

Es ist sehr aufwendig, gerechtfertigte Beiträge einzuziehen, insbesondere bei Kleingewerbetreibenden. Insbesondere, wenn diese Einsprüche erheben. Es gibt eine große Fluktuation von Unternehmen, die gegründet werden, keinen Geschäftserfolg haben und bald wieder verschwinden oder umziehen. Es gibt auch viele Unternehmen, die nur noch irgendwo als Karteileiche liegen und irgendwann wegen Vermögenslosigkeit von Amts gelöscht werden.

Meine Vorschlag wäre, alle rechtlichen Voraussetzungen anzustreben, dass IHK-Beiträge zusammen mit der Gewerbesteuer eingezogen werden, denn beide Komponenten sind fest miteinander verknüpft. Grundbeträge sollten abgeschafft werden. Das gesamte Inkassoverfahren der IHK wäre damit entbehrlich.

IHK-Selbstdarstellungen

Die IHK-Berlin bedruckt viel Papier und stellt viele Broschüren her. Dabei beschäftigt sie sich in großem Umfang mit sich selbst.

Jedes Jahr wird der Vollversammlung ein Jahresarbeitsprogramm vorgelegt.

Es hatte

2007 noch 18 DIN A4 Seiten,

2010 bereits 23 Seiten und

2011 sind es 31 Seiten.

Zuzüglich wird dieses Arbeitsprogramm seit 2010 als in Broschürenform als Themenschwerpunkte gedruckt. War die erste Ausgabe noch 12 Seiten dick, sind es 2011 bereits 20 Seiten. Ebenfalls druckte die IHK Berlin eine 96seitige Hochglanzbroschüre „1990-2010 Deutsche Einheit in Berlin“. Eine gut gestaltete Darstellung. Nur ist das keine Kernaufgabe einer sparsam haushaltenden IHK.

Weiterhin gibt es Jahresberichte, deren Ausgabe 2010 bereits 92 Seiten hat. Ergänzend kommt eine Farbdrucksache:  „Berlin in Zahlen“ mit 74 Seiten mit vielen Überschneidingen zum Jahresbericht. Hinzu werden ständig weitere Broschüren aufgelegt, sei es „Green Economy“ oder „Personalmanagement 2020“ oder „Wirtschaft und Wissen“. oder „Zweite Halbzeit läuft“ (Forderungen der Berliner Wirtschaft an den Senat) u.v.m..

Weiter gibt es noch die monatliche Zeitschrift „Berliner Wirtschaft“, die sich aber nach Angaben der IHK-Leitung durch Anzeigen selbst finanziert. Auch hier lobt sich die IHK. Jedoch werden die Mitgliedern dort nicht informiert, dass Vollversammlungen öffentlich sind und Protokolle im IHK-Web eingesehen werden können. Ich habe bereits vergeblich darauf hingewiesen.

Im Jahresbericht 2009 (90 DIN A4 Seiten) wird die Aktivität der IHK-Berlin in Zahlen dargestellt.

Es ist u.a. wörtlich zu lesen:

25.800 Rechtsauskünfte an IHK-Mitglieder

80.000 Anfragen im IHK-Callcenter

3.800 Beratungen zu vorgelegten Gründungskonzepten

3.600 Beratungen junger Unternehmer zum Gründercoaching

Wenn man diese Aktivitäten durch 300 Werktage teilt, kommt man z.B. auf 86 Rechtsauskünfte täglich, bzw. stündlich ca. 10 bzw. alle 5 Minuten eine schnelle Rechtsauskunft an IHK-Mitglieder. Klingt gewaltig, aber nicht logisch. Demnach müsste jedes 10. IHK Mitglied die IHK pro Jahr mit Rechtsanfragen behelligen. Ich kenne niemanden, der das bisher getan hat.

Die IHK-Berlin klopft sich in ihren zahlreichen Broschüren, die der Politik vorgelegt werden, aber kaum ein Mitglied erreichen, ständig selbst auf die Schulter.

Interessant ist die Selbstdarstellung der IHK.

Wörtlich heißt es im Jahresbericht 2010 (90 Seiten A4) in der beigelegten Leistungsbilanz 2010 (20 Seiten A5): „Wer uns kennt, mag uns“.

Das ist Tunnelblick. Es mag tatsächlich stimmen, wenn man die persönliche Begegnung mit IHK-Mitarbeitern beurteilt. Meine Erfahrung ist, dass man fast immer auf freundliche Gesprächspartner trifft. Dieses „mögen“ bezieht sich auf Menschen, aber nicht auf den von vielen zwangsweisen Mitgliedern ungeliebten Apparat.