IHKVV: Bericht aus 2013

Was ist 2013 in der IHK Berlin passiert?

Was ist 2013 in der IHK Berlin passiert?

Hier eine Kurzfassung. Wer sich intensiv mit der Arbeit der Vollversammlung beschäftigen möchte, kann sich die Vollversammlungsprotokolle und deren Anlagen ansehen. Sie stehen bei www.ihk-berlin.deim Netz.

1. Neue Sitzordnung

Die Vollversammlung sitzt nicht mehr dem Präsidium frontal gegenüber. Es gibt jetzt runde Tische, wie beim IHK-Frühstück. Präsidiumsmitglieder sitzen auch verstreut an den Tischen. Abgelehnt wurde mein Vorschlag, dass vor Abstimmungen an den Tischen eine kurze interne Diskussion stattfinden sollte.

2. IHK-Wahlergebnisse müssen zukünftig mit konkreter Stimmenanzahl veröffentlicht werden 

Anfangs: Alle Wahleinsprüche (Juni 2012) wurden zunächst vom Wahlausschuss zurückgewiesen

Die Vollversammlung hat das in ihrer Märzsitzung 2013 bestätigt.Es gab mindestens vier Einsprüche, die sich auf den Anspruch auf eine Veröffentlichung der Wahlergebnisse bezogen. Die von der IHK beauftragte Anwaltskanzlei Raue hat in mehreren vielseitigen Gutachten eine Veröffentlichungspflicht verneint. Dadurch sind signifikante Kosten entstanden. Aber die Gutachten wurden durch das Verwaltungsgericht nicht bestätigt.

Dann: Einige IHK-Unternehmen klagten und gewannen 

Zwei Unternehmen, die Widerspruch eingelegt hatten, klagten. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Die IHK darf Wahlergebnisse hinsichtlich Stimmenzahl pro Kandidaten nicht verheimlichen.

Dennoch: Für Widersprüche – auch wenn sie berechtigt waren – werden Gebühren eingetrieben

Auch mein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurückgewiesen (€ 15,-). Nachdem ich nicht zahlte, weil ich das Urteil abwarten wollte, beantragte man die Zwangseinziehung durch die Finanzbehörden. Obwohl das Verwaltungsgericht in meinem Sinn – aber in den anderen Verfahren – entschied, nötigte man mich, einen Betrag von inzwischen € 60,- an die IHK zu zahlen. Ich habe bis heute noch keinen Rechnungsbeleg über diesen Betrag erhalten, den ich per Scheck bezahlte. Strafrechtlich könnte man den Tatbestand der Erpressung prüfen.

3. Zukünftig keine Blockwahl bei Kooptationen und Präsidium

Nachdem ich im Januar 2013dieAufsichtbehörde (Senat für Wirtschaft …) bat, das Procedere der offenen Blockwahlenbei der Konstituierung der Vollversammlunghinsichtlich der Zulässigkeit zu prüfen, erhielt ich Anfang Februar 2014 dann einAntwortschreiben. Darin wurde die Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eingeräumt. Zugleich hätte die IHK der Aufsichtsbehörde zugesagt, dass dieses Verfahren sich zukünftig nicht wiederholt.

Der Vollversammlung hingegen hat die IHK-Führung das bisher nicht mitgeteilt.

4. Geschäftsordnung für die Vollversammlung

Mein bereits 2007 vorgebrachter Antrag, eine Geschäftsordnung zu erstellen, wurde nach mehreren Ablehnungen jetztauf Vorschlag des Präsidenten aufgenommen. In einem kleinen Arbeitskreis haben wir eine Geschäftsordnung formuliert. Obwohl die Vollversammlung bisher immer – auf Vorschlag des Präsidenten – eine Geschäftsordnung als nicht notwendig ablehnte, nahm sie ihn jetzt einstimmig an.Erneut ein Beispiel, dass die Vollversammlung so stimmt, wie der Präsident es ihr vorschlägt.

5. Es gibt eine Arbeitsgruppe „Kammerreform“

Auf Vorschlag, der aus der proKMU-Gruppe kam, regte der Präsident eine Arbeitsgruppe „Kammerreform“ an. Allen Mitgliedern der Vollversammlung wurde anheim gestellt, daran teilzunehmen. Es gab seit dem 8.4.13  fünf ca. 2-stündige Sitzungen unter Federführung der IHK-Geschäftsleitung. Daran nahmen in wechselnder Besetzung nur jeweils 5-7 Mitglieder aus der Vollversammlung teil. Überwiegend und wiederholt anwesend waren das Mandatsträger, die sich 2012 bei der Wahl zur Gruppe proKMU bekannten. Ein nachhaltiges Interesse aus dem Kreis sonstiger Mitglieder der Vollversammlung war nicht zu erkennen. Außer mir nahm nur ein weiteres Vollversammlungsmitglied an allen Sitzungen teil

Dennoch, in einem offenen und höflichen Diskussionsklima sind viele Reformvorschläge behandelt worden. Es ist anzunehmen, dass sich hinsichtlich Transparenz der IHK-Arbeit, der Wahlordnung und auch der Mitwirkung der Vollversammlung in anderen Bereichen einiges ändern wird.

Noch eine Fußnotiz:

Es hat sich noch etwas geändert.Vor jeder Vollversammlung, d.h. 4 mal jährlich, tagt ca. 2 Stunden das Präsidium. Weitere protokollierte Aktivitäten des Präsidiums sind nicht bekannt. Allerdings, in der vorigen Legislaturperiode fehlten bei den Sitzungen häufig viele der Präsidialen. In dieser Legislaturperiode weisen die Protokolle darauf hin, dass fast alle der 12 Präsidiumsmitglieder regelmäßig an den Sitzungen teilnahmen. Obwohl – und auch das geben die Protokolle her – dort sehr wenig und schon gar nicht kontrovers entschieden wird.

Auch das ist neu: Auf meine Anregung hin wird nun regelmäßig  vom Präsidenten bei jeder Vollversammlung über die Arbeit des Präsidiums berichtet.