IHKVV: Ausbildungsgebühren senken

Rückschritt: Trotz Millionenüberschuss- Ausbildung wird verteuert

In der Vollversammlung am 13.1.2017 wurde überraschend ein Überschuss von mehr als 14 Millionen Euro für 2016 verkündet.

Dennoch wurden die Ausbildungsgebühren um ca. 14 % erhöht. Begründet wurde das mit einer angeblich gesetzlichen Verpflichtung, dass Gebühren kostendeckend sein müssen.

Es wäre ohne Rechtsverstoß möglich gewesen, dass sich die Vollversammlung anders positioniert hätte. Geld hat die IHK mehr als sie haben darf. Aber die Vollversammlungsmitglieder waren argumentativ nicht vorbereitet. Wenige Wortmeldungen reichten nicht aus, ausgearbeiteten Beschlussanträgen des Hauptamtes entgegen zu treten. Einige Gegenstimmen oder Enthaltungen nutzen nichts. Eine große Mehrheit nickte die Gebührenerhöhung ab.

Erfolgsmeldung: Ausbildungsgebühren gesenkt

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Meine ständigen Bemühungen seit 2007 hatten Erfolg.

2012 wurden Ausbildungsgebühren halbiert. Nachdem 2013 wieder ein hoher Beitragsüberschuss (ca. 13 Millionen Euro) zu verzeichnen war, wurde in einem Vollversammlungsgespräch dafür plädiert, für einen befristeten Zeitraum diese Gebühren völlig zu streichen. Die Vollversammlung stimmte im Januar 2014 jedoch letztlich dagegen. Der Überschuss wird nunmehr in Bildungsaktionen investiert. In welche, darüber muss eine Arbeitsgruppe noch befinden.

 

Dem ging folgender Beitrag voraus:

Ausbildungsgebühren senken

Die IHK Berlin hat im Bundesvergleich mit allen 80 IHKn die höchsten Ausbildungsgebühren, Stuttgart die niedrigsten.

In Berlin sind es zwischen € 420.- und € 695,- pro Ausbildungsverhältnis

So zahlt z.B. ein Reisebüro € 475,- an die IHK, wenn es eine(n) Auszubildende(n) einstellt. Davon sind € 130,- nach Ablauf der Probezeit fällig. Der Rest ist zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung fällig.

Sollte das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit aufgelöst werden, sind dennoch €130,- Euro zu bezahlen. Die IHK kann nach „billigem Ermessen“ diese „Betreuungsgebühr“ erstatten.

Sollte das Ausbildungsverhältnis danach, aber vor Anmeldung zur Abschlussprüfung beendet werden, beträgt die Rückerstattung 40% der Ausbildungsgebühren.

Wer also als Ausbildungsbetrieb das Pech hat, das der Azubi nicht den Anforderungen entspricht und man sich trennt, zahlt an die IHK mindestens € 130,-. Sollte der Azubi die Ausbildung irgendwann später, aber vor der Prüfung abbrechen, zahlt das Unternehmen mindesten €285,- an die IHK.

Die IHK-Berlin erklärt dazu, dass diese Gebühren den betriebswirtschaftlichen Aufwand nur zu ca. 84% decken. Eine Senkung der Ausbildungsgebühren wird als Quersubvention angesehen.

Dazu ist anzumerken:

Die Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft muss gefördert und unterstützt werden. Die Höhe der Gebühren und die Bürokratisierung der Ausbildung behindert insbesondere kleine Unternehmen, wenn sie ausbilden wollen. Dazu wird an anderer Stelle noch gesondert einzugehen sein.

Die IHK-Berlin macht seit 2009 erhebliche und z.T. unerwartete Gewinne. Als in der Einladung zur Vollversammlung am 30.6.2009 bekannt gemacht wurde, dass das Jahreergebnis rund € 8 Mio größer war, als prognostiziert, stellte ich per Mail an den Hauptgeschäftsführer den Antrag „Die Vollversammlung beauftragt die IHK-Berlin, die Ausbildungsgebühren unverzüglich und spürbar zu senken“

Ich bekam nicht einmal eine Antwort. Auf der Vollversammlung teilte mir dann der Präsident auf meine Rückfrage mit, dass der Antrag nicht behandelt wird, weil er zu spät eingetroffen sei. Basta!

So stellte ich den Antrag erneut zur Vollversammlung am 14.1.2011. Er kam auf die Tagesordnung als TOP 8.

Davor stand der Wirtschaftsplan 2011 als TOP 6, bei dem es galt nach € 18 Mio Überschuss in 2010 einen zu erwartenden Überschuss von € 20 Mio  in 2011 zu veplanen. Das führte zu einer Beitragssenkung. Der Überschuss resultierte übrigens nicht aus Einsparungen sondern aus Mehreinnahmen durch Beiträge und Gebühren. Da fordert schon das Gesetz eine Anpassung der Gebühren, denn die IHK ist kein auf Gewinn ausgerichtetes Wirtschaftsunternehmen.

Auf Rückfrage aus dem Plenum erklärte der Hauptgeschäftsführer, dass ein Beschluss über die Senkung der Ausbildungsgebühren bedeuten würde, dass man den Haushalt mit der Gebührensenkung nicht so beschließen könne. Also wurde der Haushalt beschlossen und gleichzeitig erklärt, dass mein Antrag dadurch automatisch abgelehnt sei,

Mit einem Tagesordnungstrick wurde also eine ungewünschte Entscheidung verhindert, denn in der Debatte zuvor hatten sich viele Mitglieder der Vollversammlung für eine Senkung der Ausbildungsgebühren ausgesprochen.

Meine Antragsbegründungen und die Antworten der IHK-Leitung können sie hier nachlesen.

Beharrlichkeit führte zum Erfolg

13.1.2012: Die Vollversammlung hat eine signifikante Senkung der Ausbildungsgebühren beschlossen

Aus der Presseerklärung der IHK-Berlin:  „Ich freue mich über die Entscheidung der Vollversammlung, die Ausbildungsgebühren zu senken“, erklärte IHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer am Rande der Tagung.

Dazu eine persönliche Anmerkung:

Es war seit meinem Eintritt in die Voillversammlung im Juli 2007 meine ständige Forderung, die Ausbildungsgebühren zu senken. Das wiederholte ich – auch per Beschlussantrag-  in jeder Haushaltsdebatte. Immer widersprachen die Geschäftsführung und der Präsident mit dem Argument, dass Ausbildungsgebühren keinen Einfluss auf die Ausbildungswilligkeit der Betriebe haben.

Dennoch haben sich immer mehr Vollversammlungsmitglieder, insbesondere Herr Peter Danneberg aus der Hotel- und Gastronomiebranche, dieser Forderung angeschlossen. Nunmehr, nach dem Rekordgewinn 2011, hat die IHK-Führung nachgegeben und die Ausbildungsgebühren merkbar gesenkt. Reisebüros z.B. zahlten vorher 495,- Euro und ab 1.1.12 nur noch 225,- Euro pro neuem Auszubildenden an die IHK.