IHKVV: Anschreiben zur 1. Sitzung

„Nie sollst Du so tief sinken, den Kakao, duch den man Dich zieht, auch noch zu trinken“

(Erich Kästner)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Wahlwilligen der Berliner IHK-Zugehörigen haben Sie und mich in die neue Vollversammlung berufen. Von den 98 Gewählten sind 55 neue Mandatsträger. 

„Selber entscheiden, einer eigenen Idee Leben einhauchen…. gestalten, verantworten und mitbestimmen“– sobeschreibt eine IHK-Broschüre die Arbeit in der Vollversammlung.

Wie ich die letzte Legislaturperiode 2007-2012 wahrgenommen habe, können Sie auf der Webseite www.ihkvv.denachlesen. 

Ich versuchte, im Lauf der Legislaturperiode meine Vorstellungen für Reformen einzubringen, z.B.:

  • Erstellung einer Geschäftsordnung für die Vollversammlung
  • Veröffentlichung der Vollversammlungsprotokolle
  • Einsichtnahme in Präsidiumsprotokolle
  • Senkung der Ausbildungsgebühren
  • Abschaffung der kaufmännischen Zwischenprüfungen
  • Suspendierung der verpflichtenden IHK-Ausbildereignung kleinerer Betriebe
  • Kommunikation der Vollversammlungsmitglieder untereinander
  • Transparenz von IHK-Wahlergebnissen
  • Verschlankung des IHK-Apparates
  • Respektierung der geltenden Wahlordnung bei Kooptationen

Ich lernte, 

  • dass frist- und formgerechte Beschlussanträge mangels Geschäftsordnung nicht der Vollversammlung zugestellt wurden, 
  • dass Vorschläge, geäußert in einer Wortmeldung, nicht in das Protokoll gelangten
  • dass Diskussionsbeiträge zur IHK-Politik an die anderen Vollversammlungsmitglieder vom Hauptamt nicht weitergeleitet wurden („man sei nicht mein Briefträger“)

Manche meiner Vorschläge wurden dann doch Realität. Hilfreich dabei war allerdings die Intervention der Aufsichtsbehörde (Senator für Wirtschaft) bei den Einsichtsrechten in Präsidiumsprotokolle oder zunehmende Zustimmung aus den Reihen der Vollversammlung, die dann auch im Präsidium dazu führte, die Initiative (Senkung der Ausbildungsgebühren) selbst zu ergreifen. 

Neu geregelt wurde in der vergangenen Legislaturperiode:

  • In Präsidiumsprotokolle kann man jetzt einsehen, 
  • Vollversammlungsprotokolle sind zumindest im IHK-Mitgliederbereich einzusehen 
  • die Ausbildungsgebühren wurden ab 2012 signifikant gesenkt. 
  • Das Organigramm der IHK zeigt nur noch 3 statt 19 Geschäftsführer. 
  • Die Vollversammlungsmitglieder wählen bei offener Abstimmung per Stimmkarte. 
    Damit wurde erstmalig die IHK-Wahlordnung beachtet, dass kooptierte Mitglieder bei weiteren Kooptationen nicht mitstimmen.

Es gibt in meinen Vorstellungen noch manchen Änderungsbedarf, für den ich werben möchte:

Veröffentlichung des IHK-Wahlergebnis 2012

Die IHK-Wahlergebnisse müssen mit allen für demokratische Parlamentswahlen üblichen Parametern veröffentlicht werden. Es ist unwürdig, dass selbst die gewählten Mitglieder nicht wissen sollen, in welcher Reihenfolge die Kandidaten gewählt wurden und wer nachrückt. Die IHK begründet die Nichtweitergabe der Wahlergebnisse damit, dass Kandidaten in der Vollversammlung die Sorge geäußert hätten, sie würden bei der Veröffentlichung schlechter Zahlen eine Rufschädigung befürchten. Ich bin der Auffassung, wer bei einer öffentlich-rechtlichen politischen Wahl kandidiert, muss die Bekanntmachung aller Ergebnisse nicht nur akzeptieren, sondern sogar erwarten. Stimmen Sie bitte am 5.9.12 dafür, diese Ergebnisse unverzüglich allen Mitgliedern der IHK zur Kenntnis zu bringen,

Die Vollversammlung benötigt eine Geschäftsordnung

Wer einen Beschlussvorschlag einbringen oder Fragen stellen möchte, wer ein faires Rederecht oder Abstimmungsverhalten fordert, ist vom goodwillder Versammlungsleitung abhängig. Es ist vieles nicht geregelt. Hier finden Sie einen Entwurf,über den wir in naher Zukunft diskutieren sollten. 

IHK-Publikationen sollen ehrlicher werden.

Es darf nicht sein, dass die IHK in ihrem Jahrbuch 2011 von 293.002 zugehörigen Gewerbetreibenden berichtet, rund 272.000 Wahlbriefe verschickt, aber zur Wahl 2012 nur etwa 197.000 postalisch erreichte.

Zugleich behauptet die IHK-Berlin, die schlankste IHK Deutschlands zu sein. Verglichen wird dabei die Anzahl der Mitarbeiter mit der Anzahl der IHK-Zughörigen. Ob diese Aussage wohl auch bei 197.000 Unternehmen gilt?

Eine Fehlerquote von ca. einem Drittel ist unakzeptabel. Da die annähernd richtige Mitgliederzahl nur durch gesetzlich vorgeschriebene Wahlen im 5-Jahresrhythmus offensichtlich wird, liegt die Vermutung nahe,dass das Nachhalten von aktuellen Mitglieder- bzw. Wählerlisten von der IHK -Verwaltung offensichtlich vernachlässigt wird.Damit scheint für die IHK-Verwaltung weder eine ordentliche Mitgliederkommunikation, noch eine möglichst korrekte Wahl eine hohe Priorität zu haben.

Immerhin sind ca. 75.000 Wahlbriefe kostenpflichtig vergeblich gedruckt, versandt und geprüft worden. In einer gut geführten Verwaltung ist das ein gravierendes Leitungsversagen. Es ist Aufgabe von Präsidium und Vollversammlung, eine derartige Fehlverwendung von Beitragsmitteln wahrzunehmen und zu bewerten.

Kommunikation innerhalb der IHK-Vollversammlung

Es muss Kommunikationswege zwischen den Vollversammlungsmitgliedern geben, um Beschlüsse vorzubereiten und zu gestalten. Vereinzelte Wortmeldungen während der Vollversammlung zum Tagesordnungspunkt führen zu keiner ausreichenden Willensbildung. Vier 2-3stündige Vollversammlungen im Jahr sind unzureichend.In der letzten Sitzungsperiode gab es nur drei zusätzliche Vollversammlungsgespräche,die ebenfalls überwiegend Podiumsvorträge waren.Ein viertes wurde vom Hauptamt (es gab 9 Zusagen innerhalb von ca. 2 Wochen nach Terminankündigung) abgesagt. Mit einer so geringen Anzahl von Vollversammlungsmitgliedern wollte man sich nicht treffen. Es muss in einer Geschäftsordnung geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Vollversammlungsgespräche einberufen können.

Eine Vollversammlung, die lediglich per zugestellter Tagesordnung oder gar Tischvorlagen als höchstes Gremium über die Kammerpolitik befindet, ist ein unwürdiges Scheinparlament.Ähnlich dem Aufsichtsrat des neuen Flughafens BER, der etwa gleich oft tagte, wird ihm bei Fehlentwicklungen die Verantwortung öffentlich zugeschoben, obwohl die Mitwirkungsmöglichkeit gering war.

Meine Vorstellung für den Ablauf einer Vollversammlungssitzung wäre wie folgt: JedesMitglied der Vollversammlung kann sich jederzeit schriftlich, d.h. per Email via IHK-Hauptamt, an alle anderen Vollversammlungsmitglieder wenden.

Ablauf der Vollversammlung

Bisher ist es Frontalunterricht. Man kann es kommunikativer gestalten: Während der Vollversammlungsitzen die Teilnehmer an runden Tischen in zufälliger Besetzung. Sie diskutieren am Tisch zu jedem Tagesordnungspunkt. Danach trägt ein Sprecher die jeweilige Tischmeinung vor. Dann erst wird abgestimmt. Bereits bei drei Befürwortern sollte die Abstimmung geheim erfolgen. 

Präsidiumsarbeit

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass das IHK-Präsidium umfangreiche weiter gehende Aktivitäten entfaltete. Die Satzung sieht für Präsidiumssitzungen Protokolle vor. Denen ist nur zu entnehmen, dass dieSitzungen in der Regel immer nur zwei Stunden (meist 14.00 Uhr) vor der Vollversammlung erfolgten und eine ihr vorgelegte Tagesordnung abgehandelt wurde. Um 16.00 Uhr begann dann die Vollversammlung. Bis dahin musste alles abgehandelt sein.

Angesichts der mageren Präsidiumsarbeit, die ich den Protokollen entnehmen könnte, ist mir verschlossen geblieben, wozu es 14 Präsidiumsmitglieder bedarf. Dementsprechend war auch die Anwesenheit in der ersten Hälfte der Legislaturperiode. Es bedurfte erst einer nachdrücklichen Ermahnung des Präsidenten, damit spürbar mehr als die Hälfte der Mitglieder ihren Termin wahrnahmen.

Sollte jetzt der Einwand kommen, dass das Präsidium – möglicherweise im internen Rahmen – viel aktiver ist, dann regiert entweder ein separates Küchenkabinett mit nicht nachvollziehbaren Zielen, oder es wird der Protokollpflicht nicht ausreichend nachgekommen.

Vertrag des Hauptgeschäftsführers ohne Mitwirkung der Vollversammlung

Im September 2011 trug der Hauptgeschäftsführer vor, dass sein Vertrag Ende 2012 auslaufen würde und er zur Verlängerung – fristgemäß ein Jahr vor Ablauf notwendig – bereit sei. Der Präsidentbefürwortete das, verbunden mit dem Vorschlag einer der Hauptstadt-IHK angemessenen Erhöhung der Bezüge. Das Präsidium stimmte dem einstimmig zu.

Da Sie als Vollversammlungsmitglieder bzw. IHK-Zugehörige ohnehin Zugang zu Präsidiumsprotokollen haben, lege ich Ihnen die mir vorgelegte Kopie des Präsidiumsprotokoll vom 14.9.11 bei. Interessant dabei ist, dass auch die deutschen Durchschnittsbezüge von IHK-Geschäftsführern geschwärzt sind, obwohl das keine Daten sind, die auf namentliche Kandidaten hinweisen.

Die Vollversammlung wurde weder gefragt noch bis heute informiert. Das IHK-Gesetz und die Satzung der Berliner IHK sieht vor, dass es das ausschließliche Recht der Vollversammlung ist, den Hauptgeschäftsführer zu bestellen.Die Rechtfertigung des Präsidenten, dass eine Verlängerung des Dienstvertrages keine Bestellung oder Wiederbestellung sei, mag vor einem Arbeitsgericht vorzutragen möglich sein, politisch hingegen ist das eine Missachtung der Vollversammlung und unakzeptabler Mangel an Transparenz.

Die Mitgliedsunternehmen der IHK bezahlen die Geschäftsführung. Pflichtgemäß, wie der Steuerzahler auch den Senat bezahlt. Die Mitglieder haben einen Anspruch zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden. Sie haben einen Anspruch zu wissen, ob die Bezüge der IHK-Geschäftsführung angemessen sind, oder ob die Bezüge die eines Senators, des Regierenden Bürgermeisters oder gar die der Bundeskanzlerin übersteigen. Man möge bedenken; der IHK-Hauptgeschäftsführer verantwortet die Führung von ca. 230 Mitarbeitern. 

Die IHK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie hat insbesondere mit der Ausbildungsorganisation hoheitliche Rechte und funktioniert wie eine Behörde. Die Selbstverwaltung ist ihr per Gesetz verliehen. Sie untersteht der Aufsichtsbehörde.Sie finanziert sich aus Pflichtbeiträgen, die wie eine Steuer festgesetzt und eingezogen werden können. Maßstab aller Personalausgaben kann nur die öffentliche Besoldung sein. Alles was darüber hinausgeht wäre ein Missbrauch der Selbstverwaltung und steht in der Verantwortung der Vollversammlung.

Zu dieser Verantwortung sollte sich die Vollversammlung ab jetzt ausdrücklich bekennen und ihre Zuständigkeit einfordern.Das ist per Satzung möglich und ein Verzicht darauf unverantwortlich.

Kooptationen verfälschen den Wählerwillen

Kooptationen bedeutet, dass weitere 12 Vollversammlungsmitglieder von der Vollversammlung hinzu gewählt werden. Damit sollen in die Selbstverwaltung bedeutende Berliner Wirtschaftsunternehmen oder Persönlichkeiten einbezogen werden, die entweder nicht kandidierten oder nicht gewählt wurden.

Wir lief es 2007? Es wurde der Vollversammlung im Vorfeld der Kooptationen nicht angetragen, selber Vorschläge einzubringen.Nein, es wurden in der zweiten Sitzung der Vollversammlung per Tagesordnung alle Kandidaten präsentiert. Sie wurden dann von der Vollversammlung in offener Abstimmung nahezu einstimmig akzeptiert. 

Im Ergebnis führte das dazu, dass Wahlverlierer oder Personen aus dem Netzwerk des Präsidenten hinzu gewählt wurden. Immerhin ist das ein Block von zusätzlichen 12 Stimmen, der sich zur Loyalität – insbesondere bei offenen Abstimmungen – verpflichtet fühlen könnte.

Das Procedere der Kooptation stärkt nicht die Selbstverwaltung sondern schwächt sie. Im Gegensatz zu Listenkandidaten bei politischen Parteien bei öffentlich rechtlichen Wahlen, kann hier der Wähler keinen Einfluss nehmen. Kooptation ist ein undemokratisches Instrument, um die Dominanz des Präsidenten und des Präsidiums zu erleichtern.Meine Auffassung ist, die Vollversammlung sollte auf Kooptationen entweder verzichten oder sie auf Ausschussvorsitzende beschränken.

Kooptationsvorschläge 2012:

Im Gegensatz zu 2007, wo wir in der zweiten Sitzung kooptierten, werden uns jetzt bereits in der konstituierenden Sitzung und als Tagesordnungspunkt 2 die maximalen 12 Kooptationsvorschläge zur Abstimmung vorgelegt. Also noch bevor wir einen Präsidenten oder ein Präsidium gewählt haben. Unmittelbar nach der Kooptation stimmen auch die Kooptierten über Präsident und Präsidium ab. Es ist nachvollziehbar, wen dann die Kooptierten wählen. 

Es sollte aber noch auf die Wahlordnung hingewiesen werden: „Die Bewerber werden vom Präsidium oder mindestens10 Mitgliedern der Vollversammlung vorgeschlagen.“

Zum Zeitpunkt der Wahl haben wir noch kein neues Präsidium.Auch habe ich bis zum Empfang der Tagesordnung keinerlei Informationen gehabt, dass wir neu gewählten Vollversammlungsmitglieder Kooptationsvorschläge einbringen sollten oder könnten.Hier funktioniert offensichtlich ein internes Netzwerk. 

Bemerkenswert sind auch einige der Kandidatenvorschläge:

Mit demGeschäftsführer von Vivantes(Herrn Bovolet) wird die Wahlgruppe Gesundheit per Kooptation verstärkt durch den Vorstandsvorsitzenden der Charité (Herrn Prof. Einhäupl). Sowohl Vivantes als auch die Charité gehören dem Land Berlin. 

Weitere Kooptationsvorschläge: Berlin-Partner GmbH (Frau Bähr)bis 2011 Abteilungsleiterin in der Berliner IHKIn ihrem Aufsichtsrat, der auch über ihr berufliches Weiterkommen befindet, ist auch die IHK-Berlin. Berlin Partner GmbH und Berlin Tourismus & Kongress GmbH (Herr Kieker) sind ausdrücklich als „strategische Partner“ verbundene landeseigene Unternehmen. Auch die Firma Gesobau (Herr Wilkens)ist landeseigen und die Deutsche Bahn (Herr Zeug)gehört dem Bund.

Wir sehen als Kooptationsvorschläge mindestens sechs Kandidaten, die keineswegs selbständige Kaufleute sind, die einen eigenenBetrieb zu verantworten haben. In ihren Aufsichträten hat die Berliner Landespolitik maßgeblich das Wort. Sie sind nicht der Interessengruppe kleiner und mittelständischer IHK-Mitglieder zuzuordnen. Die gesetzlich vorgesehene Selbstverwaltung bedeutet, dass sich der Berliner Handel und die Industrie unabhängig organisiert und nicht, dass auch die Landespolitik stimmberechtigt und meinungsbildend die IHK-Politik beeinflusst.

Herr K.Schulze, eine weiterer Kooptationsvorschlag, unterlag bei der IHK-Wahl 2007. Er wurde dann kooptiert und sofort ins Präsidium berufen. 2012 stellte er sich dann nicht mehr der IHK-Wahl, soll aber jetzt erneut kooptiert werden. Ist eine IHK-Wahl zu trivial, um sich ihr zu stellen?

Diese Kooptationsliste enthält nur Personen, die sich nicht der IHK-Wahl gestellt haben. Möglicherweise sind einige davon wieder für das Präsidium vorgesehen. Dadurch ergeben sich oligarchische Strukturen, die in einem als demokratisch bezeichnetem System keinen Platz mehr haben dürfen.

Diese Kandidatenkür zeigt keinen Respekt hinsichtlich der Selbstbestimmung einer neu gewählten Vollversammlung. Sie alle jedoch haben eine Stimme. Diese entscheidet letztlich, ob Sie dieses Verfahren unterstützen. Bitte unterstützen Sie den Vorschlag, die Kooptationen nicht in dieser Sitzung zu beschließen. Wenn dafür nicht die Mehrheit zu gewinnen ist, dann sollte die Abstimmung nach der Präsidiumswahlund in geheimer Wahldurchgeführt werden.

93 % der IHK-Zugehörigen sind kleine und mittelständische Unternehmen. Das sollte sich auch im Plenum und im Präsidium angemessen abbilden. Wer ein internes hochkarätiges Netzwerk aufbauen will, könnte das z.B. im VBKI oder in den „Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.“ tun.Es ist unredlich und undemokratisch, die IHK dafür zu missbrauchen, ihr einen Personenkreis zur Kooptation überraschend zu präsentieren, der sich dann quasi als Meinungsführer aller Pflichtmitglieder versteht.

Es gibt aber auch wichtige Themen, die die Berliner Wirtschaft außerhalb der IHK berührt. Diese sollten nach meiner Auffassung wir in der kommenden Legislaturperiodeperiode auf die Tagesordnung kommen:

Beispiele:

1. Transparenz der Berufsgenossenschaften.Warum werden die Seminare kostenfrei für die Teilnehmer in teuren Tagungsorten abgehalten? Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür Sonderurlaub zu geben und zahlen noch die Spesen. Es ist eine Einladung zur Bildungstouristik auf Kosten der Beitragszahler.

Lassen Sie uns diskutieren, ob der riesige Apparat der Berufsgenossenschaften analysiert werden sollte, ob nicht Versicherungsleistungen außerhalb der Berufsgenossenschaften effizienter und unbürokratischer angeboten werden können. 

2. Jeder Betrieb, der ausbilden will, benötigt einen von der IHK zertifizierten Ausbilder.Das hindert viele kleine Unternehmen auszubilden. Diese Ausbildereignung war von 2004-2009 suspendiert, wurde aber wieder eingeführt. Wir sollten prüfen, für eine erneute Aussetzung zu plädieren.

Insbesondere, wenn viele Jugendlichen als ausbildungsunfähig bezeichnet werden, dann sollte man auch z.B. dem „Obsthändler“, dem „Blumenladen“ oder einer „Restaurantküche“ die Chance geben, eine(n) Angehörige(n) oder Bekannte(n) auszubilden und zum Berufsschulbesuch anzuhalten.Das ist alle Male besser als sie öffentlich alimentiert „rumhängen“ zu lassen und diese Personen als ausbildungsunfähig zu bezeichnen.

3. Doppelmitgliedschaften in Kammern.Warum z.B. muss eine Apotheke in der Apothekerkammer und in der IHK sein, ein Klempner mit Armaturenverkauf in IHK und HWK?Warum wird der Präsident der Berliner Handwerkskammer in die Vollversammlung der IHK kooptiert?

4. Mitgliedsbeiträge für ruhende GmbHs.Es sollten nur tatsächlich aktive Unternehmen zu Mitgliedsbeiträgen verpflichtet werden. Der Grundsatz, dass jedes ins Handelsregister eingetragene Unternehmen beitragspflichtig ist, entspricht nicht den tatsächlichen Vermögensstrukturen. Ähnliches ergibt sich für den „eingetragenen Kaufmann e.K.

Die neue Legislaturperiode birgt Chancen

Dieses Schreiben bezweckt nicht, Sie zu aufzufordern, offensiv meine Meinung zu teilen. Es soll aber manches aufzeigen, damit Sie nicht unbedarft in die erste Sitzung der Vollversammlung kommen und erst dann erstaunt das Procedere wahrnehmen. Bisher werden Sie für die gesetzlich vorgeschriebene Selbstverwaltung zur Abstimmung gebraucht. In Wirklichkeit aber nicht für die inhaltliche Gestaltung, nicht als Individuum, sondern nur als Teil der Vollversammlung. Sofern Sie nicht in das interne Netzwerk einbezogen wurden. Wenn Sie etwas einbringen wollen, wird man Sie höflich anhören und dann in der Tagesordnung weitergehen. Sie werden nichts bewirken, wenn Sie nicht rechtzeitig dem Hauptamt Beschlussanträge und konkrete Fragestellungen einreichen. Dafür müssten Sie im Vorfeld um Zustimmung bei den anderen Vollversammlungsmitgliedern werben, wofür abergegenwärtig keine Kommunikationswege von der IHK zur Verfügung gestellt werden.

In dieser Vollversammlung gibt es erstmalig eine Gruppe, die sich als Kandidaten zur Wahl zusammen gefunden haben. Mehrere erreichten Platz 1 oder 2 ihrer Wahlgruppe. Nicht alphabetisch, sondern in der Anzahl der Wählerstimmen.Die Gruppe ist nicht parteipolitisch gesteuert. Ihr Ziel ist es, die IHK-Berlin demokratischer, transparenter und schlanker zu machen. Erst das führt zu einer größeren Akzeptanz bei den Mitgliedern – auch für das aktive Ehrenamt.

Aus diesem Grunde werden einige aus dieser Gruppe und auch ich zur Wahl ins Präsidium kandidieren. Sollten auch Sie etwas verändern wollen, dann sollten Sie auch kandidieren.

Bereits zu Vorgesprächen der IHK-Führung waren Personen, die dieser Gruppe zugeordnet wurden, nicht eingeladen oder abgewiesen. Lesenswert ist dazu ein Artikel im Handelsblatt vom 31.8.12.: „Die IHK selbst begründete den Ausschluss damit, dass die Initiative einen („für die Vollversammlung der IHK nicht vorgesehenen“) Fraktionsstatus proklamiere und sich zudem „klar als Opposition gegen die bestehenden Strukturen hervorgetan“ habe.

Das einerseits unrichtig, weil dieser Personenkreis keinerlei Organisationsstruktur (Fraktion) hat und sich nur zusammengefunden hat, um offensichtliche undemokratische Strukturen in der IHKzu ändern. Andererseits wird hier in einem Parlament einer kritischen Gruppe schon vor der ersten Sitzung ein Schmuddelstatus übertragen.Und das von einer IHK-Führung, die entweder noch nicht per Wahl bestätigt wurde, bzw. zu deren beruflichen Aufgaben es gehört, Vorgaben der IHK-Vollversammlung umzusetzen.Das ist respektlos und widerspricht der Charta.

Im Gegensatz zu einer IHK, einem System das seinen Finanzbedarf per Behörde eintreiben darf, das seine Kosten nahezu intransparent selbst gestalten kann, führen Sie ein im Marktwettbewerb stehendes Unternehmen, frei und nicht weisungsgebunden. Zeigen Sie Selbstbewusstsein beim Bezeichnen erkannter Schwachstellen und seien Sie bereit, Verkrustungen aufzubrechen. Es ist unwürdig, sich vor selbst installierten Autoritäten zu verbiegen. 

Es ist nicht unser oder mein Ziel, die IHK zu eliminieren. Im Gegenteil, sie wird gebraucht, um die Ausbildungsorganisation und um andere ihr gesetzlich übertragene Aufgaben zu erfüllen. Wir haben in der Vollversammlung die Chance zur direkten Selbstverwaltung. Wir könnten beweisen, dass wirtschaftlicher Sachverstand der staatlichen Bürokratie überlegen sein kann. Unser Ziel sollte sein, das System IHK so attraktiv zumachen, dass die Mitgliedschaft begehrt und freiwilligist.Wir müssen die IHK und unszum Vorbild entwickeln, statt als Subjekt der Mitgliedschaft für Wut, Spott oder Ignoranz. Dazu gehört, offen für das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns einzutreten. Dazu gehört nicht, trickreich überholte nicht mehr zeitgemäße Herrschaftsstrukturen zu verteidigen.

Noch sind wir davon weit entfernt. Die Realität zeigt, dass die Berliner IHK von einem kleinen Netzwerk vereinnahmt worden ist, in dem das „them and us“ deutlich zu erkennen ist. Wir, die sich als Mandatsträger beauftragt und verpflichtet fühlen – sollten darauf dringen, dass wir tatsächlich und unmittelbar – und damit komme ich zum Anfang meiner Ausführungen: „Selber entscheiden, einer eigenen Idee Leben einhauchen…. gestalten, verantworten und mitbestimmen“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Kritische Anmerkungen, Kommentare oder Ergänzungen können Sie mir gern unter berlin32@ats.deübermitteln. Sie können mich auch direkt ansprechen. Ich bin jederzeit bereit hinzuzulernen.

Berlin, den 31.8.2012Egon DobatMitglied der Vollversammlung seit 2007