Diesen Webauftritt gebe ich seit 2011 heraus. Sorry, nach Programmwechsel die Gestaltung ist immer noch nicht perfekt.
Inhaltlich aber erscheint er mir wichtig. Es gibt keinen anderen Weg, die betroffene Öffentlichkeit, d.h. die Zwangsmitglieder, zu erreichen. Das sind nach Angaben der IHK ca. 300.000 Berliner Unternehmen.
Die IHK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR). Das bedeutet, sie gehört zum öffentlichen Dienst. Mit allen daraus resultierenden Pflichten. Dazu gehören demokratische Prinzipien, Sparsamkeit und Transparenz.
Eine frei, öffentlich und geheim gewählte Vollversammlung sollte das sicher stellen. Ich habe ihr 10 Jahre bis 2017 angehört. Meine Erfahrungen sind, dass ein Netzwerk in der IHK-Führung versucht, Kritik und Basis-Initiativen zu unterdrücken oder ignorieren. Im hier geschilderten Vorgang wird sogar ein Mandatsträger unangemessen rechtlich verfolgt. Nachfolgend der Bericht:
Ein Mitglied der Vollversammlung schrieb 2016 einen Leserbrief:
Er sah darin den einzigen Weg, seinen Wählern und den ca. 300.000 Zwangsmitgliedern in der IHK seine Auffassung mitzuteilen, dass eine IHK keine „Tantiemen“ zahlen solle. Damit meinte er die jährliche Zahlung von zuletzt € 50.000, die der IHK-Präsident bis dahin vertraulich mit dem Hauptgeschäftsführer vereinbarte.
Seit Januar 2016 wird der Leserbriefschreiber deswegen von der IHK Führung mit Rechtsmitteln drangsaliert. Erst eine obskure Abmahnung, dann eine Klage über die Anwaltskosten. Die IHK verliert vor dem Amtsgericht und geht in Berufung.
Der Beklagte, d.h. ein von den IHK- Mitgliedsunternehmen gewählte Kontrolleur der IHK-Leitung, wird in dieser Zeit wiederholt von dieser in der Vollversammlung beschuldigt, beleidigende Unwahrheiten im Leserbrief veröffentlicht zu haben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.
Über den Inhalt des Leserbriefs – es gab keine Beleidigung und auch keine falschen Behauptungen – kommt es durch eine trickreiche Verhandlungsführung in der Vollversammlung zu keiner Erörterung.
Es geht für die IHK in der Berufungsverhandlung nur um die Kosten der Abmahnung € 887,03. Nicht über das Recht der freien Meinungsäußerung. Nicht über Mitwirkungsrechte der Vollversammlung bei der Wiederbestellung des Hauptgeschäftsführers. Nicht über den Inhalt des Leserbriefs.
Die Moral, d.h. dass ein Mitglied der Vollversammlung mehr als drei Jahre quasi gemobbt wurde und dass die IHK bereits mehr als € 16.000 aus Mitgliedsbeiträgen für das Klageverfahren verbrauchte, spielt für die IHK offensichtlich keine Rolle.
Ich sehe darin eine unakzeptable Vergeudung von IHK-Zwangsbeiträgen. Es ist auch ein untersuchungswürdiges Wegsehen der mehrfach informierten Rechtsaufsicht. (Verantwortungsbereich von Frau Senatorin Ramona Pop).
Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße wurden vom Sekretariat Ramona Pop mit zweifelhaften Darstellungen abgewiegelt. Es wurde dann tröstend darauf hingewiesen, dass man im Gespräch mit der IHK sei und für die Zukunft manches korrigiert wurde.
Links:
1. meine Beschwerde an die Rechtsaufsicht, Frau Pop
2. Die Antwort von Staatsekretär Hinsken
3. Meine Kommentierung dazu
neu:
Das Urteil vom 23.5.19: LG-Urteil.pdf
lesen Sie aber bitte dazu auch meine Kommentierung
So etwas gibt es nicht? Doch!
Für fremdes Geld ist der IHK-Berlin nichts zu teuer
Alle Angaben sind wahr. Ich habe sie in der Vollversammlung miterlebt. Notwendige Belege und Quellen können Sie den Verlinkungen entnehmen. Gäbe es nachfolgend unrichtige Behauptungen, wäre ich vermutlich auch bereits abgemahnt worden.
Fragen „info@ihkvv.de“ beantworte ich gerne.
Nachfolgend ausführlich den Sachverhalt mit Quellangaben:
Ein Mandatsträger aus der Vollversammlung, dem „Parlament der Berliner Wirtschaft“ hat im Januar 2016 dem Tagesspiegel einen Leserbrief geschrieben. Der IHK Hauptgeschäftsführer fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Er ließ auf Kosten der IHK den Kritiker abmahnen. Dieser wehrte sich. Die IHK klagte auf Zahlung von € 887 Abmahngebühren und verlor.
Die IHK ging in Berufung. Am 23.5.19 war die Verhandlung vor dem Landgericht terminiert. Hier das bedenkliche Urteil. Das Gericht hat den Inhalt des Leserbriefs faktisch falsch beurteilt. Das Urteil übernimmt die Begriffe der Klageschrift „Unwahrheiten und Ehrverletzungen“, ohne darauf begründend einzugehen. Es gab diese Unwahrheiten nicht. Auch waren im Leserbrief keine Ehrverletzungen, die eine Abmahnung rechtfertigen könnten.
Wenn Leserbriefe zukünftig mit diesen Massstäben beurteilt würden, gäbe es keine kritischen Leserbriefe mehr. Das wäre ein gravierender Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Aber es war hinsichtlich der Beurteilung des Leserbriefs die einzige und letzte Instanz. Das Amtsgericht im Urteil hatte die Klageberechtigung der IHK verneint und den Inhalt des Leserbriefs nicht beurteilt. Das Landgericht hatte aus Zeitgründen in der Verhandlung den Inhalt des Leserbriefs nicht erörtern lassen. Somit fehlt Herrn Janßen eigentlich eine Instanz, denn eine Revision wurde nicht zugelassen.
Mancher auf dert Klägerseite mag sich nun klammheimlich freuen. Aber das objektive Rechtsempfinden ist verletzt
Die IHK hat inzwischen mehr als € 16.000 Anwaltskosten aufgewendet. Aus Mitgliedsbeiträgen, also mit dem Geld derer, die IHK Zwangsbeiträge zahlen müssen.
Die Vollversammlung ist gewählt worden, um z.B. derartige Geldverschwendungen wahrzunehmen und zu unterbinden. Jedoch ist sie bisher über Hintergründe, Risiken und Kosten durch die IHK nicht hinreichend informiert worden. Sie hat allerdings auch bis heute kein wahrnehmbares Interesse erkennen lassen.
Aber am 27.3.19 stand der Vorgang auf der Tagesordnung der Vollversammlung. Es gab erneut keine Erörterung über den Inhalt des Leserbriefs. Die Diskussion wurde spontan beendet. Die Präsidentin ließ über „Schluss der Debatte“ abstimmen und ging unvermittelt ohne neue Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Hier können Sie alles nachlesen:
Link: Protokoll der Vollversammlungssitzung vom 27.3.19
Link: persönliche Erklärung von Herrn Janßen
Link: Antrag zur Protokolländerung
Die IHK brandmarkt stets öffentlich eine schlecht funktionierende Verwaltung in Berlin und klagt über die überlastete Justiz. In diesem Fall aber: Es ist die IHK, die durch diesen völlig unverständlichen Rechtsstreit die Justiz belästigt.
Belastung und Belästigung der Berliner Justiz mit signifikanten Kosten aus dem IHK-Haushalt
Der Streit dauerte drei Jahre und 4 Monate.
Die IHK hatte am 17.1.18 den Prozess vor dem Amtsgericht verloren. Vertreten durch die renommierte Berliner Anwaltskanzlei Raue. Auch nach vorab ausdrücklichen Hinweisen, dass die IHK für diese Klage nicht aktivlegitimiert sei, bestand die IHK-Führung auf diesen Prozess.
Die Kosten tragen die IHK-Beitragszahler. Es geht um eine öffentlich kaum wahrgenommene und lange vergessene Marginalie. Aber der Hauptgeschäftsführer Jan Eder fühlte sich in seinem höchstpersönlichen Ehrgefühl verletzt.
Stand Mai 2018 waren es ca. € 16.000, denn die IHK bezahlt ihre Anwälte nach Zeithonorar, kann aber bei der Gegenseite nur nach der Gebührenordnung abrechnen. Es gab in dieser Sache bereits einen vertagten Prozess vor dem Landgericht. Vermutlich ist daher der uneinbringliche Aufwand für die IHK bereits auf ca. € 20.000 angestiegen.
Wohlgemerkt: die IHK kann durch alle Instanzen nur maximal € 887 von Herrn Janßen einklagen.
Wörtliche Begründung des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers Irrgang zur Notwendigkeit der Berufung:
“ …dass die (Anm.: bisher nur behauptete ! ) Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes auch für den Verletzer nicht ohne finanzielle Folgen bleiben.“
Es geht also um Bestrafung eines kritischen Mitgliedes der Vollversammlung, dem obersten Kontrollorgan der IHK.
Geklagt wird wegen einer empfundenen Persönlichkeitsverletzung vom Hauptgeschäftsführer Eder, für welche die IHK mit einem signifikanten Betrag aus Zwangsbeiträgen streitet. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als höchst persönliches Recht nicht abtretbar (Palandt, zu § 823 Rn 128). Nach meinem Rechtsverständnis müsste Herr Eder das mit eigenen Finanzmitteln machen. Und die IHK müsste das wissen. Herr Irrgang, Frau Dr. Kramm und Herr Eder sind alle Volljuristen.
In diesem bedenklichen Klageweg wurde ein signifikanter fünfstelliger Betrag aus Steuer ähnlichem Geld vergeudet. Aus dem Topf, in welchen die IHK-Zugehörigen gezwungenermaßen IHK-Beiträge einzahlen. Nach meiner Auffassung ein rechtlich untersuchungswürdiger Vorgang.
Die Rolle der neuen Vollversammlung ist bemerkenswert.
Die Vollversammlung ist die höchste Instanz der IHK-Selbstverwaltung. Alle Mitglieder wurden von mir in den vergangenen Jahren wiederholt angeschrieben und über diese unwürdige Klage informiert.
Ich bat auch die Präsidentin, Frau Dr. Kramm, diesen Vorgang auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung im Juni 2018 zu setzen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Herr Irrgang, schrieb daraufhin an die Vv-Mitglieder, dass dieses nicht erforderlich sei, weil die alte Vollversammlung beschlossen hatte, die € 887 einzufordern.
In der folgenden Sitzung akzeptierte das widerspruchslos die Vollversammlung. Ein parlamentarisches Wohlverhalten, das öffentlich bisher nur von der kassenärztlichen Vereinigung wahrgenommen wurde.
Am 27.3.2019 stand der Vorgang erneut auf der Tagesordnung. Der Herr, der den Antrag stellte, fehlte aus gesundheitlichen Gründen. und konnte sich somit nicht in die Debatte einbringen.
Frau Dr. Kramm verstand es, die Debatte maßgeblich abzukürzen.
Link: Der Verlauf dieses Tagesordnungs-Punktes in der VV
Link: Beschwerde an die Rechtsaufsicht, Senatorin Ramona Pop. Lesenswert ist die Antwort der Rechtsaufsicht (hier) auf meine Beschwerde. Es wird argumentiert, dass der Streitwert gering sei im Vergleich zum Gesamthaushalt der IHK !!! Die Vollversammlung müsse nicht konsultiert werden. Gewiss, der Streitwert ist € 887,03 aber die IHK-Kosten sind rund € 20.000.
Weiterhin wird argumentiert im Namen der Senatorin Pop: „Der Beklagte sei zahlungsunwillig (…) das Gericht kommt lediglich zu einer abweichenden rechtlichen Wirkung.“
Ebenso die Antwort aus dem Senat für Wirtschaft auf eine Anfrage des Abgeordneten Luthe vom April 2017 im Abgeordnetenhaus. Bei dieser abwiegelnden Stellungnahme ist zu beachten, dass unzulässig die Üblichkeit einer „Tantieme“ in einer KöR „Körperschaft öffentlichen Rechts“ mit der in einer AöR „Anstalt öffentlichen Rechts“ gleich gesetzt wird. Beides sind völlig unterschiedliche unvergleichbare Rechtsformen. Eine KöR ist eine Behörde, eine AöR ist ein Unternehmen, z.B. Bäderbetriebe, BSR usw.
Man kann den Eindruck gewinnen: Die Senatorin beaufsichtigt nicht objektiv. Vielmehr hat es den Anschein der Kameraderie zur IHK-Führung. Es gibt offensichtlich eine Beißhemmung. Man kennt sich in dieser Ebene persönlich gut – auch durch gemeinsame Dienstreisen und Podiumsdiskussionen. Dass ein Gericht die Klage abgewiesen hat, wird als Fehlentscheidung abgetan. Link zum Urteil (IHK hat den Prozess verloren)
Hier meine weiteren Bemühungen und die Resonanzen:
Link zu einer Stellungnahme von Herrn Irrgang über honorierte Zielvorgaben in der IHK
Er schreibt: Alleine !! der Präsident bzw. die Präsidentin definieren die Ziele und die Erfüllung, ob der Hauptgeschäftsführer (Anm.: vertraulich) eine zusätzliche jährliche Vergütung von € 50.000 erhält. Außer den beiden hat keiner aus Rechtsaufsicht, Präsidium oder Vollversammlung einen Anspruch, die Grundlagen zu erfahren und nachzuvollziehen.
Link zum Schreiben an den Landesrechnungshof (vom 4.Juni 2018). Der Landesrechnungshof bestätigte den Eingang, teilte mir aber mit, dass ein Ergebnis nur an Abgeordnete des AGH mitgeteilt werden darf.
Link: Rechnung der Kanzlei Raue und fehlerhafte Abtretung Am 17.1.16 stand der Leserbrief im Tagesspiegel. Bereits am Montag, dem 18.1.16 wurde die Anwaltskanzlei Raue beauftragt, Herrn Janßen abzumahnen. Es kann ausgeschlossen werden, dass das Präsidium dafür konsultiert wurde.
Am 20.9.2016 gab es einen Abtretungsvertrag zwischen Herrn Eder und seinem damaligen Stellvertreter. Diese Vereinbarung ist satzungswidrig und unwirksam gewesen. Es hätten statt Herrn Wiesenhütter der Präsident und ein Stellvertreter zeichnen müssen. Dennoch wurde in der Vollversammlung am 21.9.2016 behauptet, die IHK hätte eine aus diesem Vertrag begründete Forderung gegen Herrn Janßen. Das Amtgericht sah es dann anders.
Link: Offener Brief an die Präsidentin der Berliner IHK vom 26.2.2018 Bis heute gab es darauf von ihr keinerlei Empfangsbestätigung oder Antwort.
Sie können mir gern eine – auch kritische – Mail schreiben:
ed@ihkvv.de Datenschutz ist von mir gewährleistet.
Warum schreibe ich das alles?
Weil die IHK Vollversammlung zwar als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet wird, es aber nur ein Netzwerk ist.
Es ist eine Alibiveranstaltung für Präsidium und Hauptamt. Viermal im Jahr tagt die Vollversammlung.
Anwesend sind im Schnitt ca. die Hälfte der Mandatsträger. Man arbeitet in 3 Stunden eine Tagesordnung ab, die einem 14 Tage zuvor zugeht.
Den Beschlussvorlagen wird in der Regel mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Gegenstimmen zur Stimmempfehlung der Sitzungsleitung sind selten und nur vereinzelt. Schon eine Enthaltung ist ein Schwimmen gegen den Strom. Es ist ein gehorsames Heben des Stimmzettels, denn die Teilnehmer hatten oft weder Zeit, noch Gelegenheit oder Lust, in die Materie einzusteigen. Kontroverse Diskussionen oder kritische Auseinandersetzumng sind seltene Ausnahmen.
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Nachfolgend meine grundsätzlichen Ausführungen, als ich 2011 diesen Webauftritt erstmalig veröffentlichte:
Motivation und Vorwort zu diesem Webauftritt
(erstellt und getextet ab 2011 aber grundsätzlich noch aktuell) :
Jeder, der ein Handelsgewerbe anmeldet oder eine GmbH einträgt ist sofort und zwangsweise Mitglied der IHK und grundsätzlich beitragspflichtig. Auch die Eckkneipe, der Obsthändler, die Frühstückspension und auch die ruhende GmbH.
Gründer und Kleinstgewerbetreibende können von der Beitragspflicht befreit werden, wenn der Gewerbeertrag unter 5200 Euro p.a. liegt. Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist zahlt immer unabhängig vom Ertrag oder aktiver Geschäftstätigkeit mindestens den Grundbeitrag .
Der IHK sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben übertragen, z.B. Ausbildung und Erstellung von Ursprungsbescheinigungen für den Export oder auch das Sachverständigenwesen. Das Gesetz sieht vor, dass die IHK durch eine von ihren Mitgliedern geheim gewählte Vollversammlung kontrolliert wird. Die Vollversammlung ist das „Parlament der IHK“ und entscheidet über Haushalt, Hauptgeschäftsführung und billigt wirtschaftspolitische Stellungnahmen. Sozialpolitische und arbeitsrechtliche Stellungnahmen sind ausdrücklich per Gesetz keine IHK-Aufgabe.
2007 wurde ich von meinem Berufsverband DRV gebeten, für die Branchengruppe Personenverkehr zu kandidieren und erhielt gegen fünf weitere Mitbewerber mit 48% der Stimmen das einzige Mandat meiner Gruppe. Das war für mich Auftrag, und ich bemühte mich, aktiv im „Parlament IHK-Vollversammlung“ mitzuarbeiten.
2012 kandidierte ich erneut. Es gab 5 Kandidaten für 2 Mandate. Ich erreichte Platz 2 und war damit wieder Mitglied der Vollversammlung.
Zur Wahl 2017 kandidierten vier Bewerber für nur noch einen Platz in meiner Wahlgruppe. Ich kam erneut auf Platz 2, d.h. ich bin auf dem ersten Nachrückerplatz.
Meine Vorstellungen von „Mitarbeit“ waren dem „System IHK“ nicht genehm. Ich war nicht Teil des alten Netzwerkes und offensiv erstaunt über die autoritären Gepflogenheiten bei Wahlen und Abstimmungen. In der Vollversammlung war es bisher üblich, auf Beschlussvorlagen des Präsidiums mit überwältigender Zustimmung zu reagieren. Anträge aus dem Plenum hatten nur eine Chance, wenn das Präsidium sie befürwortete.
Es gab und gibt aber vieles, was am System IHK-Berlin nicht mehr zeitgemäß ist. Inzwischen hatte sich auch in der Vollversammlung eine kleine kritischer Mitglieder zusammengefunden, die sich als „pro-KMU“ empfanden. Leider gelang uns nicht, mit der Hauptgeschäftsführung und dem Präsidium in einen Dialog auf Augenhöhe zu treten.
Zunehmende Ignoranz machte daher diese Kommunikationsform per Internet notwendig.
Eine Willensbildung in der Vollversammlung, die nicht aus dem Präsidium oder der IHK-Leitung kommt, ist offensichtlich suspekt und wird oft blockiert. Ein Beispiel:
Die Vollversammlung lehnte am 23.6.2010 meinen Beschlussantrag ab: „Vollversammlungsmitglieder, die sich schriftlich an alle anderen wenden möchten, können eine entsprechende E-Mail an die IHK-Geschäftsleitung übermitteln, die diese dann unkommentiert an alle interessierten Vollversammlungsmitglieder per E-Mail Rundsendung weiterleitet.“
Auf diesen abgelehnten Beschluss bezieht sich die Hauptgeschäftsführung, als sie meine Antragsbegründungen im September 2010 und Januar 2011 nicht an die Mitglieder der Vollversammlung übermittelten und sich auch weigerte, meine Hinweise auf das Urteil vom BverwG, die für den Beschluss „Themenschwerpunkte 2011“ relevant waren, weiterzuleiten.
Eine Parlamentsleitung, die den Austausch von Standpunkten verweigert, behindert eine demokratische parlamentarische Arbeit. Der zu Beginn der Legislaturperiode erstellte Email-Verteiler von Interessierten ist inzwischen nahezu wertlos, da ein großer Teil der Adressen nicht mehr erreichbar sind, bzw. die Adressaten ausschieden. Ein Präsidiumsmitglied und eine weitere Dame („da sie für solchen Quatsch keine Zeit hat“) wünschten zudem ausdrücklich, aus dem Verteiler gestrichen zu werden.
Man beachte, ein Präsidiumsmitglied verweigert sich ausdrücklich, Anregungen aus dem Plenum zur Kenntnis zu nehmen.
Nachtrag: Seit Beginn der Legislaturperiode 2012 gibt es ein freiwilliges Emailverzeichnis der Vollversammlungsmitglieder. Diese Liste wird auf meine Anregung nunmehr von Zeit zu Zeit durch die IHK aktualisiert. Allerdings hatten sich mit Ausnahme des ehemaligen Präsidenten Eric Schweitzer keine weiteren Präsidiumsmitglieder dort eingetragen. Auch nicht die neue Präsidentin, Frau Dr. Kramm. (Stand März 2016)
Da es mir anders nicht möglich ist, andere Vollversammlungsmitglieder und auch interessierte IHK-Mitglieder hinsichtlich IHK-Themen zu erreichen, habe ich diese Internetpräsenz aufgebaut. Hier kann sich freiwillig jedermann informieren, wie ich die Berliner IHK-Vollversammlung erlebe. Auch mag es ein interessanter Vergleich für diejenigen sein, die in deutschen 79 IHKn Insider oder Mitglieder sind.
Meine Ausführungen richten sich nicht gegen Personen. Im Gegenteil, meist strahlen diese Energie aus, sind gewinnend im Auftreten und überzeugend in ihrer Rhetorik. Aber wir haben verschiedene Standpunkte und sehen dieses IHK-System aus völlig unterschiedlichen Blickwinkeln. Das Establishment hingegen glaubt eine unantastbare Macht über dieses System zu haben und will über Grundsatzfragen nicht diskutieren.
Meine Kritik richtet sich ausschließlich gegen das gegenwärtige „System IHK-Berlin“. Ich bin ein Teil desselben geworden, ohne mich vereinnahmen zu lassen. Ich weiß und es ist belegbar, dass viele meiner Reisebürokollegen, die mich wählten, dieses System so nicht wollen. Daher sehe ich es als Mandat, meine Brancheninteressen zu vertreten.
Arroganz, angemaßte und manipulierte Macht erweckt beim aufgeklärten Bürger Wut und Mut. Wir sehen gegenwärtig in allen Bereichen dieser Welt – sei in Nahost, bei Ministereitelkeiten, bei Volksbegehren in Stuttgart und Berlin – dass auf manipulierte Macht gestützte Strukturen nicht mehr akzeptiert werden. Sie werden aufgebrochen durch Transparenzmöglichkeiten und durch moderne Technologien in der Kommunikation. Die bisherige „schweigende Mehrheit“ hat durch Facebook, Twitter und Blogs (s. hier) wirksame Kommunikationsplattformen erhalten.
Wobei der Begriff „Macht“ für die Leitung einer IHK sicher eine semantische Überzeichnung ist. Hier läuft das gleiche ab, wie es viele aus Verbänden, Parteien und Vereinen kennen: nach der Wahl ist der dann noch nachfragende Wähler ein Störfaktor. Der Wunsch nach ungestörter Arbeit in Vorständen ist legitim, solange nicht grundlegende Interessen oder Rechte der Mitglieder verletzt werden. Dabei jedoch ist insbesondere bei Zwangsmitgliedschaften ein strenger Maßstab anzulegen. Keine IHK-Führung darf sich anmaßen, bei gesellschaftspolitisch umstrittenen Thesen sich im Namen seiner Mitglieder zu äußern. Selbst aus einer Religionsgemeinschaft kann ich austreten, wenn mir ihre Thesen missfallen, aus der IHK nicht.
Selbstverständlich verteidigen Amtsinhaber in allen Ebenen ihre bisherigen Standpunkte. Doch sind ihnen meist Scheuklappen gewachsen. Sie haben keine Selbstzweifel. Selbstüberschätzung gepaart mit Realitätsverdrängung scheint eine Berufskrankheit auch für scheinbar Mächtige zu sein. Kritik wird grundsätzlich als „absurd“ zurückgewiesen, bzw. die Kritiker werden erst ignoriert, dann verunglimpft oder verfolgt – je nach Machtstruktur.
Selbst Erich Mielke meinte, er würde vom Volk geliebt, und er liebe doch alle Menschen. Wobei ich Mielke ausdrücklich nicht mit irgendeiner Person im Umfeld meiner Ausführungen auch nur annähernd vergleichen möchte. Sein Auftritt ist aber eine überzeugende Metapher für „Tunnelblick“.
Und jeder, der – z.B. in einer Vollversammlung – traditionell für offene Abstimmung plädiert und dann immer mit dem Präsidium stimmt, möge sich den Ort vor Augen führte, in dem Mielke sein absurdes Theater vorführte.
Ich möchte das Problem IHK nicht überbewerten. Es ist für mich eine Randnotiz in der Entwicklung unserer Gesellschaft. Sie steht im Einklang mit allgemeinem politischen Desinteresse oder Politikverdrossenheit. Aber gerade deswegen erfordert es die politische Hygiene, verkrusteten Strukturen offen zu legen.
Die IHK-Berlin ist nur ein kleines Sandkorn in den weltweiten Wüsten der Anmaßungen. Aber ich spüre es in meinem Auge.
Am meisten beeinträchtigt jedoch fühle ich mich dadurch, dass sich die IHK-Führung anmaßt, für eine vermeintliche Mehrheit der Berliner Gewerbetreibenden und auch für mich, gesellschaftspolitische Stellungnahmen abzugeben.
Jahr für Jahr plädiert die Berliner IHK in ihren Verlautbarungen, die Berliner Wirtschaft lehne Rekommunalisierungen ab. Das mag für einige Unternehmer zutreffen, aber nicht für eine durch Umfragen gesicherte Mehrheit der Klein- und mittelständischen Unternehmen, die gemäß IHK-Mitteilung 98,8 % aller IHK-Mitglieder ausmachen.
Viele IHK-Mitglieder und auch ich sind f ü r eine Rekommunalisierung der Berliner Wasser- und Energieversorgung.
Viele IHK-Mitglieder und auch ich möchen n i c h t, dass städtische Wohnungen u.a. an internationale Finanzinvestoren verkauft werden.
Wenn Privatisierung, z.B. von Wohnungsbeständen, dann an die Mieter. Nicht die Gesellschaften sollten verkauft werden, sondern die Wohnungen sollten den Mietern angeboten werden, zu Preisen für ihre Einzelobjekte, vergleichbar mit denen, die auch Großinvestoren en bloc anbieten. Also erheblich preiswerter. Individuelles Wohnungseigentum ist praktizierte Demokratie, denn in Eigentümergemeinschaften entscheiden Abstimmungsmehrheiten. Auch ist es nicht im Sinne der Mieter, dass sie mit ihrer Mietzahlung Dividenden für imaginäre Investoren finanzieren. Bei kommunalen Wohnungsbeständen hingegen wird lediglich die Verwaltung des Immobilienbestandes durch die Mieter finanziert.